Die Kabelnetzbetreiber halten ihre großen Hände auf
Die Kabelnetzbetreiber profitieren davon, wenn möglichst viele Radio- und Fernsehprogramme über ihre Infrastruktur gesendet wird, da sie ihren Kunden dann einen größeren Leistungsumfang bieten können. Je größer das Angebot ist, um so leichter können sie auch höhere Gebühren rechtfertigen. Wobei man gegebenenfalls darüber nachdenken sollte, ob es Sinn macht, für hunderte Programme zu bezahlen, ob man sie nutzt oder nicht – nur weil sie übertragen werden. Aber das ist ein anderes Thema.
Es wäre also naheliegend, wenn die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung der Signale keine Gebühren von den Rundfunksendern verlangen, schließlich bezahlt schon der Endkunde für den Empfang. Bei der Übertragung der Programme beispielsweise über Satelliten sieht es etwas anders aus. Jeder kann sich eine Satellitenschüssel montieren und die Programme kostenfrei empfangen. Die Gebühren zahlen hier die Rundfunkanstalten bei der Einspeisung. Dennoch möchten die Kabelanbieter, die bereits Gebühren vom Endkunden erhalten, auch noch bei den Programmanbietern die Hand aufhalten.
Die Öffentlich-Rechtlichen Sender möchten natürlich keine Gebühren für die Verteilung des Programms über die Kabelnetze bezahlen und kündigten entsprechende Verträge. Deshalb übertragen die Kabelnetzbetreiber zunehmend nur noch die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind.[1]
Das ist ärgerlich, denn wir müssen mit den Rundfunkgebühren das volle Programm der Öffentlich-Rechtlichen bezahlen, können das Angebot aber mitunter nur sehr eingeschränkt nutzen, weil die Inhalte teilweise über das Kabelnetz nicht mehr verbreitet werden.
Als Endkunde kann man sich nun überlegen, den Kabelanschluss zu kündigen und eine Satellitenschüssel zu montieren. Allerdings ist das nicht immer ohne weiteres möglich. Vor allem in einer Mietwohnung ist man häufig an die vorhandene Infrastruktur und die vorbestimmten Netzbetreiber gebunden. Die Kabelnetzbetreiber können vermutlich auch in Zukunft noch an allen Enden kräftig kassieren. Der Leidtragende ist der Kunde, der zwar immer mehr bezahlen muss aber trotz Überangebot immer weniger zu sehen und hören bekommt.
Es wäre also naheliegend, wenn die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung der Signale keine Gebühren von den Rundfunksendern verlangen, schließlich bezahlt schon der Endkunde für den Empfang. Bei der Übertragung der Programme beispielsweise über Satelliten sieht es etwas anders aus. Jeder kann sich eine Satellitenschüssel montieren und die Programme kostenfrei empfangen. Die Gebühren zahlen hier die Rundfunkanstalten bei der Einspeisung. Dennoch möchten die Kabelanbieter, die bereits Gebühren vom Endkunden erhalten, auch noch bei den Programmanbietern die Hand aufhalten.
Die Öffentlich-Rechtlichen Sender möchten natürlich keine Gebühren für die Verteilung des Programms über die Kabelnetze bezahlen und kündigten entsprechende Verträge. Deshalb übertragen die Kabelnetzbetreiber zunehmend nur noch die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind.[1]
Das ist ärgerlich, denn wir müssen mit den Rundfunkgebühren das volle Programm der Öffentlich-Rechtlichen bezahlen, können das Angebot aber mitunter nur sehr eingeschränkt nutzen, weil die Inhalte teilweise über das Kabelnetz nicht mehr verbreitet werden.
Als Endkunde kann man sich nun überlegen, den Kabelanschluss zu kündigen und eine Satellitenschüssel zu montieren. Allerdings ist das nicht immer ohne weiteres möglich. Vor allem in einer Mietwohnung ist man häufig an die vorhandene Infrastruktur und die vorbestimmten Netzbetreiber gebunden. Die Kabelnetzbetreiber können vermutlich auch in Zukunft noch an allen Enden kräftig kassieren. Der Leidtragende ist der Kunde, der zwar immer mehr bezahlen muss aber trotz Überangebot immer weniger zu sehen und hören bekommt.