Die Grundrechte in der EU
Die Grundrechte sind im wesentlichen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie sichern den Menschen beispielsweise den Schutz der Menschenwürde und gewähren eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, ebenso das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In den Grundrechten ist die Glaubens- und Meinungsfreiheit festgeschrieben, sowie die Pressefreiheit und die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Ebenso das Brief- und Postgeheimnis. Ferner – wichtige Elemente einer Demokratie – die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.[1]
Offensichtlich sind die Grundrechte ein wesentliches Element, die Bürger vor unkontrollierten Übergriffen, beispielsweise durch den Staat, zu schützen. Die Grundrechte, sollen sicherstellen, dass jeder frei leben und sich entfalten kann und dass jeder seine Meinung kundtun, aber auch private Dinge für sich behalten kann. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand befürchten muss, grundlos überwacht und kontrolliert oder gar eingesperrt zu werden.
Leider werden die Grundrechte von den Staaten immer weniger beachtet und die Überwachungsmaßnahmen werden weltweit beständig ausgebaut. Nicht nur das Internet soll überwacht werdenHolgerDambeck_DummenfangImNetz[2], sondern auch der Straßenverkehr. Hierfür eignet sich das Mautystem[3] schon ganz gut, auch wenn es anfgangs nur zu Abrechnungszwecken[4] verwendet werden sollte. Nun ja, es hatte ja auch niemals jemand die Absicht, eine Mauer zu errichten …[5] Um nachvollziehen zu können, wer sich wann wohin bewegt, kann der elektronische Reisepass zum Einsatz kommen, auch wenn das in der offiziellen Beschreibung eher nicht so deutlich erwähnt wird.[6] Und selbst eine Sportveranstaltung, kann in der heutigen Zeit offensichtlich nur noch durch gigantische Überwachungsmaßnahmen gesichert werden.[7]
Die Freiheiten, die die Grundrechte den Menschen eigentlich einräumen, verlieren immer mehr an Bedeutung. Jeder kann jederzeit überwacht werden. Es gibt kein Recht mehr auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso kein Brief- oder gar Fernmeldegeheimnis.[8] Nachdem der Bundestag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dem EU-Reformvertrag von Lissabon zugestimmt hat, ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2009 weiter in greifbare Nähe gerückt.[9] Hierfür müssen jedoch alle 27 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Seitens der Politik besteht hier offensichtlich gegenseitiges Einvernehmen und Befürwortung, so dass dem Zustandekommen des Vertrages nichts mehr im Wege steht. Fast nichts … in Irland ist eine Volksabstimmung vorgesehen und es bleibt zu hoffen, dass die dortige Bevölkerung dem Vertrag ein schnelles Ende bereitet![10]
Da dies aber nicht zu erwarten ist, ist es sinnvoll zu prüfen, wie der EU-Reformvertrag die Grundrechte handhabt.
Dadurch, dass die Grundrechte aus dem Vertrag herausgenommen und lediglich auf sie verwiesen wurde, können sie für bestimmte Staaten als unverbindlich erklärt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung Englands und Polens, die Grundrechte nicht als bindend anzusehen, zukünftig auswirken wird. Vermutlich in weiteren Einschränkungen der Freiheit der einzelnen Bürger.
Und in England werden auch bereits “Supergefängnisse” geplant,[11] so können unliebsame Personen im Zweifelsfall schnell weggesperrt werden.
Offensichtlich sind die Grundrechte ein wesentliches Element, die Bürger vor unkontrollierten Übergriffen, beispielsweise durch den Staat, zu schützen. Die Grundrechte, sollen sicherstellen, dass jeder frei leben und sich entfalten kann und dass jeder seine Meinung kundtun, aber auch private Dinge für sich behalten kann. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand befürchten muss, grundlos überwacht und kontrolliert oder gar eingesperrt zu werden.
Leider werden die Grundrechte von den Staaten immer weniger beachtet und die Überwachungsmaßnahmen werden weltweit beständig ausgebaut. Nicht nur das Internet soll überwacht werdenHolgerDambeck_DummenfangImNetz[2], sondern auch der Straßenverkehr. Hierfür eignet sich das Mautystem[3] schon ganz gut, auch wenn es anfgangs nur zu Abrechnungszwecken[4] verwendet werden sollte. Nun ja, es hatte ja auch niemals jemand die Absicht, eine Mauer zu errichten …[5] Um nachvollziehen zu können, wer sich wann wohin bewegt, kann der elektronische Reisepass zum Einsatz kommen, auch wenn das in der offiziellen Beschreibung eher nicht so deutlich erwähnt wird.[6] Und selbst eine Sportveranstaltung, kann in der heutigen Zeit offensichtlich nur noch durch gigantische Überwachungsmaßnahmen gesichert werden.[7]
Die Freiheiten, die die Grundrechte den Menschen eigentlich einräumen, verlieren immer mehr an Bedeutung. Jeder kann jederzeit überwacht werden. Es gibt kein Recht mehr auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso kein Brief- oder gar Fernmeldegeheimnis.[8] Nachdem der Bundestag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dem EU-Reformvertrag von Lissabon zugestimmt hat, ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2009 weiter in greifbare Nähe gerückt.[9] Hierfür müssen jedoch alle 27 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Seitens der Politik besteht hier offensichtlich gegenseitiges Einvernehmen und Befürwortung, so dass dem Zustandekommen des Vertrages nichts mehr im Wege steht. Fast nichts … in Irland ist eine Volksabstimmung vorgesehen und es bleibt zu hoffen, dass die dortige Bevölkerung dem Vertrag ein schnelles Ende bereitet![10]
Da dies aber nicht zu erwarten ist, ist es sinnvoll zu prüfen, wie der EU-Reformvertrag die Grundrechte handhabt.
Der Volltext der Grundrechtecharta wurde durch einen kurzen Querverweis, der den gleichen rechtlichen Wert hat, ersetzt. Aufgrund starken Widerspruchs aus Großbritannien wird die Charta jedoch für das Vereinigte Königreich rechtlich unverbindlich bleiben. Polen schloss sich dem Vereinigten Königreich an und fordert ein Opt-out von der Charta ein, während Irland sich von dieser Möglichkeit distanzierte.
Regina Viotto und Andreas Fisahn; Europa am Scheideweg; S. 44
Dadurch, dass die Grundrechte aus dem Vertrag herausgenommen und lediglich auf sie verwiesen wurde, können sie für bestimmte Staaten als unverbindlich erklärt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung Englands und Polens, die Grundrechte nicht als bindend anzusehen, zukünftig auswirken wird. Vermutlich in weiteren Einschränkungen der Freiheit der einzelnen Bürger.
Und in England werden auch bereits “Supergefängnisse” geplant,[11] so können unliebsame Personen im Zweifelsfall schnell weggesperrt werden.