Außerdem erschwert die GEMA die Recherche zusätzlich, weil sie keine zuverlässigen Daten leicht zugänglich bereitstellt. Bei der Benutzung der Online-Datenbankdirekt weist die GEMA darauf hinweist, dass die dortigen Daten unvollständig sind und keine Rückschlüsse über den Schutz eines Werkes zulassen. Selbst für die Richtigkeit übernimmt die GEMA keine Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt es nur unter der Woche. Wenn am Wochenende die Partys steigen, dann ist bei der GEMA niemand erreichbar …
Die Online-Datenbank erleichtert Ihnen die Identifizierung musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA-Verlag.
Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus der zentralen Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus.
Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online-Zugriffs erlangt wurden.
Für Auskünfte nach § 10 UrhWG wenden Sie sich bitte an die Repertoire-Auskunft der GEMA Tel.: 030-21245-450/451/460 (Mo-Do 08.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr) oder senden Sie eine E-Mail an gema@gema.de[1]
Ein aufschlussreicher Bericht kann bei der „Zeit“ nachgelesen werden: Muss die Gema-Vermutung wirklich weg?