Berichte

Die GEMA-Vermutung

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt Musiker und kümmert sich darum, dass sie für ihre Arbeit entlohnt werden. Das ist prinzipiell nicht schlecht. Allerdings geht die GEMA hierbei mit mittelalterlichen Methoden vor. Bei der GEMA muss grundsätzlich für jedes Lied bezahlt werden. Wenn ein Künstler einen Vertrag mit der GEMA abschließt, darf er keine Musik mehr kostenfrei weitergeben, auch nicht, wenn er es selbst wünscht. Und die GEMA geht noch weiter. Im Rahmen der sogenannten GEMA-Vermutung ist jeder, der auf einer öffentlichen Veranstaltung Musik abspielt verdächtigt, dass es sich dabei um Musik von Künstlern handelt, die bei der GEMA unter Vertrag stehen und damit müssen Gebühren an die GEMA bezahlt werden. Es ist dann Sache des Veranstalters nachzuweisen, dass die Künstler keinen Vertrag mit der GEMA haben. Das ist oftmals sehr schwierig, da manche Künstler beispielsweise ihren bürgerlichen Namen nicht nennen wollen. Ein Abgleich mit der Namens-Datenbank der GEMA ist dann nicht möglich und somit kann nicht bewiesen werden, dass der Künstler nicht von der GEMA vertreten wird und es muss an die GEMA gezahlt werden.
Außerdem erschwert die GEMA die Recherche zusätzlich, weil sie keine zuverlässigen Daten leicht zugänglich bereitstellt. Bei der Benutzung der Online-Datenbankdirekt weist die GEMA darauf hinweist, dass die dortigen Daten unvollständig sind und keine Rückschlüsse über den Schutz eines Werkes zulassen. Selbst für die Richtigkeit übernimmt die GEMA keine Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt es nur unter der Woche. Wenn am Wochenende die Partys steigen, dann ist bei der GEMA niemand erreichbar …

Die Online-Datenbank erleichtert Ihnen die Identifizierung musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA-Verlag.
Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus der zentralen Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus.
Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online-Zugriffs erlangt wurden.

Für Auskünfte nach § 10 UrhWG wenden Sie sich bitte an die Repertoire-Auskunft der GEMA Tel.: 030-21245-450/451/460 (Mo-Do 08.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr) oder senden Sie eine E-Mail an gema@gema.de[1]

Ein aufschlussreicher Bericht kann bei der “Zeit” nachgelesen werden: Muss die Gema-Vermutung wirklich weg?


Literaturverzeichnis:
[1]
Online Datenbank - Musikalische Werke; GEMA; https://online.gema.de/werke/
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