Der Eiffelturm bei Nacht
Auf dem nebenstehenden Bild sieht man … nicht viel. Eigentlich könnte hier der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht abgebildet sein. Wer bei einer Bildersuche “Eiffelturm bei Nacht” eingibt, wird unzählige Bilder im Netz finden, die den beleuchteten Turm zeigen.
Allerdings liegt das Urheberrecht auf diese Lichtinstallation beim Lichtkünstler Pierre Bideau. Eine Veröffentlichung von Bildern des beleuchteten Turms erfordern Genehmigung durch das Unternehmen SETE – illuminations Pierre Bideau. Wer als Tourist den Turm knipst und die Bilder einfach so ins Internet stellt, macht sich strafbar. Scheinbar wird es aber zumindest in Ausnahmefällen geduldet, Bilder des beleuchteten Turms ohne ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, sofern man den Urheber der Lichtinstallation nennt und keine kommerziellen Absichten hat.
In Anbetracht der des großen öffentlichen Interesses (das ja gewollt ist, um den Tourismus anzukurbeln), ist diese Praxis zumindest fragwürdig. Zumal viele Touristen aus Ländern kommen, in denen andere Regelungen gelten und nicht über die speziellen Regeln in Frankreich bezüglich des Urheberschutzes von öffentlich sichtbaren Kunstwerken informiert sind. Auf diese Eigenheiten werden die Touristen auch nicht deutlich hingewiesen.
Weitere Informationen:
Wann wurde der Eiffelturm eröffnet? Foto-Tipp zum 126. Jahrestag des Tour Eiffel
Was Internetnutzer mit Fotos nicht machen dürfen
Eiffelturm bei Nacht: Zum Abschuss freigegeben!
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In Anbetracht der des großen öffentlichen Interesses (das ja gewollt ist, um den Tourismus anzukurbeln), ist diese Praxis zumindest fragwürdig. Zumal viele Touristen aus Ländern kommen, in denen andere Regelungen gelten und nicht über die speziellen Regeln in Frankreich bezüglich des Urheberschutzes von öffentlich sichtbaren Kunstwerken informiert sind. Auf diese Eigenheiten werden die Touristen auch nicht deutlich hingewiesen.
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