Das seltsame Rechtsverständnis der GEMA
Die Dreistigkeit der Mitarbeitder der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kennt offensichtlich keine Grenzen. Diese Leute sind sich nicht zu schade, 36.000 Kindertagesstätten und Kindergärten anzuschreiben und sie aufzufordern, für verteilten Kopien von Weihnachtsliedern zu bezahlen.[1] Die vorschulischen Einrichtungen wurden aufgefordert, genau aufzuschreiben, welche Lieder sie von welchen Komponisten und Musikverlagen sie kopiert und verteilt haben. Ein Grundmaß an sozialer Verantwortung kann ich hier nicht einmal mit viel Fantasie erkennen.
Mittlerweile möchten die Mitarbeiter der GEMA auch Geld für Musik, die deren Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlichen. Das ist Musik, die jeder kostenlos kopieren und nutzen darf. Konkret geht es um die Siegerstücke des jährlichen Free! Music! Contest, die auf einer CD veröffentlicht werden. Die Urheber verbreiten ihre Musik teilweise unter Pseudonymen. Die GEMA begründet ihren Anspruch damit, dass es sein könnte, dass der ein oder andere Musiker mit seinem bürgerlichen Namen bei der GEMA gemeldet ist. Wenn ein Musiker aber erst einmal den Vertrag unterschrieben hat, will die GEMA die Rechte an all seinen Stücken und erlaubt es dem Musiker nicht mehr, auch nur einen einzigen Titel zu verschenken. Alleine die Vermutung genügt aus Sicht der GEMA, einen Anspruch geltend machen zu können.[2]
Mittlerweile möchten die Mitarbeiter der GEMA auch Geld für Musik, die deren Urheber unter einer freien Lizenz veröffentlichen. Das ist Musik, die jeder kostenlos kopieren und nutzen darf. Konkret geht es um die Siegerstücke des jährlichen Free! Music! Contest, die auf einer CD veröffentlicht werden. Die Urheber verbreiten ihre Musik teilweise unter Pseudonymen. Die GEMA begründet ihren Anspruch damit, dass es sein könnte, dass der ein oder andere Musiker mit seinem bürgerlichen Namen bei der GEMA gemeldet ist. Wenn ein Musiker aber erst einmal den Vertrag unterschrieben hat, will die GEMA die Rechte an all seinen Stücken und erlaubt es dem Musiker nicht mehr, auch nur einen einzigen Titel zu verschenken. Alleine die Vermutung genügt aus Sicht der GEMA, einen Anspruch geltend machen zu können.[2]