Berichte

Das Recht auf Demonstration

Das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie. Auf öffentlich stattfindenden Versammlungen können alle Bürger ihre Meinung äußern und so auf bestehende Probleme hinweisen. Aus diesem Grund ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, welches im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Grundgesetz, Artikel 8 [Versammlungsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Aus Sicherheitsgründen müssen Demonstrationen in der Öffentlichkeit angemeldet werden, es bedarf jedoch keiner Genehmigung. Ein generelles Demonstrationsverbot gibt es nicht und so darf eine Versammlung nur im Einzelfall untersagt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Weitere Einzelheiten regelt das Versammlungsgesetz.


Demonstrationen lenken die Aufmerksamkeit
Nun ist es jedoch so, dass eine Demonstration das Ziel hat, eine Veränderung zu bewirken, was gewöhnlich nicht im Sinne derer ist, die für die Zustände verantwortlich sind. Somit stellen Demonstrationen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Machthaber dar. Eine Demonstration kann sich gegen einen einfachen Bürgermeister richten, der im Dorf nicht beliebt ist. Sie kann auch dazu dienen, auf die Machenschaften eines Staatsoberhauptes hinzuweisen, der seine Wahlversprechen nicht einhält und ganz offensichtlich nur in die eigenen Taschen wirtschaftet. Und auch Demonstrationen gegen die Globalisierung und Stiftungen wie das Weltwirtschaftsforum (WEF) sind möglich.[1]
Da normale Bürger durch Demonstrationen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss erlangen können, nimmt es den Regierenden die Möglichkeit, ungestört und von der Öffentlichkeit unbemerkt ihre Ziele zu verfolgen. Aus Sicht der Regierungen und der großen Konzerne wäre es angenehm, Kundgebungen jeglicher Art gänzlich zu unterbinden, was jedoch nicht durchsetzbar ist, möchte man zumindest den Schein einer Demokratie wahren.


Demonstration ohne Wirkung
Das Verbieten von Demonstrationen ist zum Gegenwärtigen Zeitpunkt in Deutschland nicht möglich, jedoch können Demonstrationen mit einfachen Mitteln unwirksam gemacht werden.
Eine Demonstration kann mit hohen Auflagen versehen werden. Es ist beispielsweise möglich, die Route so festzulegen, dass nur wenige Menschen erreicht werden können.[2] Anstatt durch die Innenstadt, wo es möglich ist, Passanten direkt anzusprechen, kann der Zug durch weitgehend unbewohnte Gegenden geschickt werden. Aus den vorbeifahrenden Autos wird die Demonstration zwar immer noch gesehen und bleibt nicht unbemerkt, aber kaum jemand der in seinem Auto vorbei gefahren ist, wird erkannt haben, um was es eigentlich bei der Demonstration ging.
Bei eigenmächtigen Änderungen, wie Sitzblockaden oder Änderung der Route um mehr Aufmerksamkeit zu erlangen, kann die Versammlung durch die Polizei aufgelöst werden noch bevor die Demonstration tatsächlich etwas bewirken würde.[3]
Weiterhin ist es möglich zu vermeiden, dass die Öffentlichkeit von der Kundgebung Notiz nimmt, wenn in den Medien nichts über die Versammlung berichtet wird. So stellen auch Proteste mit vielen Teilnehmern keine ernsthafte Gefahr für die Obrigkeit dar.

Den Bürgern kann durch einfache Mittel, die völlig legal sind, der Wind aus den Segeln genommen werden, indem Demonstrationen unwirksam gemacht werden. Dadurch dass Demonstrationen nicht verboten sind, der Anschein einer Demokratie erhalten. Tatsächlich kommt es einem Verbot jedoch gleich, wenn eine Demonstration wirkungslos bleibt, weil niemand ernsthaft Notiz davon nimmt. Die Bürgerrechte werden so geschickt und weitgehend unbemerkt zur Makulatur erklärt.
Ironischer weise erlangen Demonstrationen mitunter aber erst recht dann Aufmerksamkeit, wenn die Polizei massiv eingreift und Demonstranten, die zum Beispiel die Route geändert haben gewaltsam festnehmen. Ungewollt verhelfen Polizisten dann denen, gegen die sie eigentlich ins Feld geschickt wurden.

Anmerkung: Grundsätzlich sind bei Demonstrationen natürlich Regeln einzuhalten. Gewalt, Sachbeschädigung und Gefährdung von Personen und Tieren sind Tabu. Wer sich daran nicht hält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Hier kann die Polizei natürlich eingreifen. Leider wird der Vorwand die öffentliche Sicherheit zu wahren, aber auch dafür genutzt, Demonstrationen unwirksam zu machen.


Literaturverzeichnis:
[1]
45 Globalisierungsgegner in Zürich verhaftet ; http://news.search.ch/inland/2008-01-26/45-globalisierungsgegner-in-zuerich-verhaftet; 26.1.2008
[2]
Hohe Auflagen für Demonstration gegen europäische Innenpolitik; http://www.mvregio.de/90110.html; 26.01.2008
 0
Kommentare deaktiviert für Das Recht auf Demonstration