Nervende Tempolimit-Warnsignale in modernen Fahrzeugen
Warum Ihr Auto plötzlich dauernd bimmelt – EU macht neue Nerv-Systeme zur Pflicht, betitelt der Focus einen Beitrag über die Pflicht für bestimmte Assistenzsysteme in Neuwagen welche, ab dem 7. Juli 2024 zugelassen werden. Und in der Tat, insbesondere der Geschwindigkeit-Warner nervt selbst dann, wenn man die erlaubte Geschwindigkeit sorgfältig einhält.
Die Erkennung der erlaubten Geschwindigkeit funktioniert zumindest aus eigener Erfahrung in einem Kia nicht zuverlässig. Häufig werden Geschwindigkeitsbegrenzungen als relevant interpretiert, welche eigentlich für eine Seitenstraße oder einen angrenzenden Parkplatz gelten, so dass das System davon ausgeht, dass man auf der Hauptstraße nur 20 km/h statt 50 oder gar 70 km/h fahren darf.
Zusatzzeichen, wie zeitliche Begrenzungen (von 7 bis 17 Uhr an Wochentagen) werden grundsätzlich ignoriert. Auf Strecken, an denen während der üblichen Schulzeit nur 30 statt 50 km/h gefahren werden, erwartet das Fahrzeug diese Geschwindigkeit auch am Sonntag.
Streckenbezogene Begrenzungen, wie sie teilweise bei Kurven oder Baustellen (Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen) genutzt werden, kann das System nicht mehr eigenständig aufheben. Bei einer solchen Beschilderung endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Eine solche Situation ist für aktuelle Software nicht zuverlässig korrekt handhabbar. Mit Einführung der Pflicht der Geschindigkeitswarner hätte die Politik auch dafür sorgen müssen, dass sämtliche Geschindigkeitsbegrenzungen so aufgehoben werden, dass das Ende der Begrenzung vom Fahrzeug ordnungsgemäß erkannt werden kann. Andernfalls kann das System per Definition nicht zuverlässig funktionieren.
Ärgerlich ist auch, dass die Software die angezeigt Gescheindigkeit des Tachos nutzt, welche gemäß den gesetzlichen Vorgaben deutlich nach oben von der realen Geschwindigkeit abweichen darf. Der Tacho darf lediglich keine langsamere Geschwindigkeit anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Bei älteren Fahrzeugen darf der Tachowert um bis zu 7 Prozent von der gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Neuere Fahrzeuge dürfen sogar eine Abweichung von bis zu 10 Prozent zuzüglich weitere 4 km/h aufweisen. Es wäre also durchaus im rechtlichen Rahmen, wenn der Tacho bei 42 km/h bereits 50 km/h als überschritten anzeigt! Und dann wird der Geschwindigkeit-Warner anschlagen, wenn auf der Strecke 50 km/h erlaubt sind, beziehungsweise die Software diese Geschwindigkeit “erkannt” hat. Und wenn man 49 oder vielleicht auch exakt 50 km/h fährt, wird so ziemlich jedes Fahrzeug in Anbetracht der Sicherheitstoleranzen mit einer höheren Geschwindigkeit kalkulieren und somit ständig auf die vermeintliche Geschwindigkeitsübertretung bei zulässigen 50 km/h hinweisen. Immerhin plant Kia, dass die Fahrer zukünftig diese untauglichen Tempolimit-Warnsignale abschalten können.
Irgendwann ignoriert man die Warnungen so gut es geht, weil sie meisten ohnehin nicht stimmen oder in der Praxis unrelevant sind. Fährt man nach einer Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 km/h beispielsweise statt der erlaubten 70 km/h noch kurzzeitig 71 km/h, wird sofort eine Meldung ausgegeben, welche die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Diese zusätzliche Ablenkung dürfte in keinem sinnvollen Verhältnis zu erhöhten Gefahr der Übertretung der Begrenzung um 1 km/h stehen, zumal die Warnung ja sogar ausgegeben wird, wenn man zwar nach Tacho 71 km/h fährt, tatsächlich aber bereits sogar unter 70 km/h liegt.
Ein einigermaßen praxistaugliches System müsste zumindest mit der realen Geschwindigkeit rechnen und darauf noch einen kleinen Toleranzbereich addieren. Auch wenn es hochgradig illegal ist, so wird es einfach nicht vermeidbar sein, dass ein Mensch bei erlaubten 70 km/h auch mal versehentlich kurzzeitig 71 oder 72 km/h fährt, weil die Straße vielleicht abschüssig wird und man nicht schnell genug das Gas (oder den Strom) reduziert hat. Ein paar Sekunden ein wenig zu schnell ist zwar nicht erlaubt, aber vermutlich weniger gefährlich, als ständige Warnungen, die permanent ablenken. Aber auch für den Fall, dass das Auto den Fahrer so sehr ablenkt, dass er mehr auf die Instrumente als auf die Straße schaut, haben moderne Fahrzeuge, die sich keiner Schuld bewusst sind, eine Lösung an Bord: Noch mehr Ablenkung durch noch mehr Warnlampen und Töne. Das Auto schlägt dann nämlich irgendwann lautstark vor, doch endlich mal eine Pause zu machen, weil der Müdigkeits-Warner den ständigen Blick auf die blinkenden Instrumente und die damit einhergehende mangelnde Beobachtung des Verkehrsgeschehens als Müdigkeit interpretiert und den Fahrer zu einer Pause nötigen will … fünf Minuten nach Fahrtantritt.
Eine echte Gefahr sind (neben ablenkenden Fahrzeuge durch Piepen, Blinken und Touch-Bedienung) solche Verkehrsteilnehmer, die mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen. Die werden von einem piepsenden Computer aber wohl kaum gebremst, sondern können nur durch Kontrollen und Strafen in Zaum gehalten werden. Das können erfahrene Polizisten mit Augenmaß und Verstand aber besser, als ein primitives Fahrzeug, das selbst mit den einfachsten Verkehrsregeln hoffnungslos überfordert ist!
Die Erkennung der erlaubten Geschwindigkeit funktioniert zumindest aus eigener Erfahrung in einem Kia nicht zuverlässig. Häufig werden Geschwindigkeitsbegrenzungen als relevant interpretiert, welche eigentlich für eine Seitenstraße oder einen angrenzenden Parkplatz gelten, so dass das System davon ausgeht, dass man auf der Hauptstraße nur 20 km/h statt 50 oder gar 70 km/h fahren darf.
Zusatzzeichen, wie zeitliche Begrenzungen (von 7 bis 17 Uhr an Wochentagen) werden grundsätzlich ignoriert. Auf Strecken, an denen während der üblichen Schulzeit nur 30 statt 50 km/h gefahren werden, erwartet das Fahrzeug diese Geschwindigkeit auch am Sonntag.
Streckenbezogene Begrenzungen, wie sie teilweise bei Kurven oder Baustellen (Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen) genutzt werden, kann das System nicht mehr eigenständig aufheben. Bei einer solchen Beschilderung endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht. Eine solche Situation ist für aktuelle Software nicht zuverlässig korrekt handhabbar. Mit Einführung der Pflicht der Geschindigkeitswarner hätte die Politik auch dafür sorgen müssen, dass sämtliche Geschindigkeitsbegrenzungen so aufgehoben werden, dass das Ende der Begrenzung vom Fahrzeug ordnungsgemäß erkannt werden kann. Andernfalls kann das System per Definition nicht zuverlässig funktionieren.
Ärgerlich ist auch, dass die Software die angezeigt Gescheindigkeit des Tachos nutzt, welche gemäß den gesetzlichen Vorgaben deutlich nach oben von der realen Geschwindigkeit abweichen darf. Der Tacho darf lediglich keine langsamere Geschwindigkeit anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Bei älteren Fahrzeugen darf der Tachowert um bis zu 7 Prozent von der gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Neuere Fahrzeuge dürfen sogar eine Abweichung von bis zu 10 Prozent zuzüglich weitere 4 km/h aufweisen. Es wäre also durchaus im rechtlichen Rahmen, wenn der Tacho bei 42 km/h bereits 50 km/h als überschritten anzeigt! Und dann wird der Geschwindigkeit-Warner anschlagen, wenn auf der Strecke 50 km/h erlaubt sind, beziehungsweise die Software diese Geschwindigkeit “erkannt” hat. Und wenn man 49 oder vielleicht auch exakt 50 km/h fährt, wird so ziemlich jedes Fahrzeug in Anbetracht der Sicherheitstoleranzen mit einer höheren Geschwindigkeit kalkulieren und somit ständig auf die vermeintliche Geschwindigkeitsübertretung bei zulässigen 50 km/h hinweisen. Immerhin plant Kia, dass die Fahrer zukünftig diese untauglichen Tempolimit-Warnsignale abschalten können.
Irgendwann ignoriert man die Warnungen so gut es geht, weil sie meisten ohnehin nicht stimmen oder in der Praxis unrelevant sind. Fährt man nach einer Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 km/h beispielsweise statt der erlaubten 70 km/h noch kurzzeitig 71 km/h, wird sofort eine Meldung ausgegeben, welche die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Diese zusätzliche Ablenkung dürfte in keinem sinnvollen Verhältnis zu erhöhten Gefahr der Übertretung der Begrenzung um 1 km/h stehen, zumal die Warnung ja sogar ausgegeben wird, wenn man zwar nach Tacho 71 km/h fährt, tatsächlich aber bereits sogar unter 70 km/h liegt.
Ein einigermaßen praxistaugliches System müsste zumindest mit der realen Geschwindigkeit rechnen und darauf noch einen kleinen Toleranzbereich addieren. Auch wenn es hochgradig illegal ist, so wird es einfach nicht vermeidbar sein, dass ein Mensch bei erlaubten 70 km/h auch mal versehentlich kurzzeitig 71 oder 72 km/h fährt, weil die Straße vielleicht abschüssig wird und man nicht schnell genug das Gas (oder den Strom) reduziert hat. Ein paar Sekunden ein wenig zu schnell ist zwar nicht erlaubt, aber vermutlich weniger gefährlich, als ständige Warnungen, die permanent ablenken. Aber auch für den Fall, dass das Auto den Fahrer so sehr ablenkt, dass er mehr auf die Instrumente als auf die Straße schaut, haben moderne Fahrzeuge, die sich keiner Schuld bewusst sind, eine Lösung an Bord: Noch mehr Ablenkung durch noch mehr Warnlampen und Töne. Das Auto schlägt dann nämlich irgendwann lautstark vor, doch endlich mal eine Pause zu machen, weil der Müdigkeits-Warner den ständigen Blick auf die blinkenden Instrumente und die damit einhergehende mangelnde Beobachtung des Verkehrsgeschehens als Müdigkeit interpretiert und den Fahrer zu einer Pause nötigen will … fünf Minuten nach Fahrtantritt.
Eine echte Gefahr sind (neben ablenkenden Fahrzeuge durch Piepen, Blinken und Touch-Bedienung) solche Verkehrsteilnehmer, die mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nehmen. Die werden von einem piepsenden Computer aber wohl kaum gebremst, sondern können nur durch Kontrollen und Strafen in Zaum gehalten werden. Das können erfahrene Polizisten mit Augenmaß und Verstand aber besser, als ein primitives Fahrzeug, das selbst mit den einfachsten Verkehrsregeln hoffnungslos überfordert ist!