Die trügerische Sicherheit von Waffenverbotszonen
In Berlin soll ein Mann … oder wie man heute wohl sagen müsste eine Person (m/w/d) … ein Polizeifahrzeug vor einer Polizeiwache beschädigt und anschließend einen Polizisten ein Messer in den Hals gestochen haben, wie der Tagesspiegel berichtet. Der Täter konnte umgehend festgenommen werden. Noch in der gleichen Nacht wurde er jedoch wieder freigelassen.
Die Politik ruft ständig nach immer neuen „Waffenverbotszonen“, in denen dann nicht nur Waffen im Sinne des Waffengesetz (WaffG), des Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder des Sprengstoffgesetzes (SprengG) weiter reglementiert werden, sondern alle möglichen Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden könnten.
Waffenverbotszonen werden üblicherweise in Innenstädten, auf öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen und auch in Zügen eingerichtet. Nähere Details sind dann in Verordnungen geregelt. Allerdings ist bereits das normale Waffengesetz so kompliziert, dass die Mitarbeiter in den Behörden, welche darauf aufbauend die Verordnung für eine Waffenverbotszone schreiben, offensichtlich zuweilen den Überblick verlieren und fehlerhafte Verordnungen veröffentlichen, wie zum Beispiel ein Waffensachverständiger hier anschaulich erläutert.
Jede Waffenverbotszone kann unterschiedlich geregelt sein und möglicherweise nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten gültig sein. Die genauen Bedingungen müssen der jeweiligen Verordnung entnommen werden, welche aber normalerweise nicht lokal ausgehängt ist, sondern gegebenenfalls erst nach langer Recherche im Internet gefunden werden kann. Von jedem einzelnen Bürger wird nun erwartet, dass er zu jeder Zeit weiß, ob dort wo er sich aufhält eine Waffenverbotszone aktiv ist und es wird auch erwartet, dass er die Vorschriften befolgt. Hierzu muss er die entsprechende Verordnung kennen und verstehen, welche er aber zunächst in Eigenregie suchen und finden muss. Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass die Verordnung fehlerhaft ist. Ein Verstoß gegen das Waffenverbot ist beispielsweise in Hessen eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden, Waffen und Messer können zudem eingezogen werden, wie hier nachgelesen werden kann.
Wer also als friedlicher Bürger auf dem Weg zur Arbeit am Bahnhof bei einer anlasslosen Kontrolle mit einem kleinen Taschenmesser zum Schmieren eines Brotes in der Mittagspause erwischt wird, das früher vermutlich jeder Pfadfinder am Gürtel getragen hatte, der muss mit massiven Sanktionen rechnen. Rechtstreue Bürger werden also zukünftig aus Angst vor einer politisch gewollt übergriffigen Polizei möglicherweise das Taschenmesser zu Hause liegen lassen. Wer jedoch kriminelle Absichten hat, der wird sich von einer Waffenverbotszone nicht abschrecken lassen. Bei diesen Leuten kommt es auf eine weitere Übertretung eines Gesetzes oder einer Verordnung nicht mehr an. Für einen friedlichen Menschen, der sich an Regeln und Gesetze hält ist bereits eine einzige Verwarnung von der Polizei oder gar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein einschneidendes Erlebnis, welches er nicht provozieren möchte. Einen polizeibekannten Intensivtäter wird die zweiundneunzigste Verwarnung wohl nicht mehr wirklich interessieren. Also genau diejenigen, wegen denen es diese Waffenverbotszonen gibt, werden durch solche Waffenverbotszonen nicht sonderlich tangiert, während alle anderen Bürger mit neuen Repressalien im Alltag leben müssen.
Nun wird als Argument gerne angeführt, dass der eigentliche Nutzen der Waffenverbotszonen die Möglichkeit zu anlasslosen Kontrollen ist, was dann zu einer höheren Sicherheit führt. Diese Annahme ist jedoch trügerisch. Unter der Annahme, dass Polizisten keinen Wert darauf legen, bei einer Auseinandersetzung verletzt und getötet zu werden, ist es denkbar, dass Polizisten sich für die Kontrollen eher einen augenscheinlich friedlichen und wehrlos erscheinenden Bürger heraussuchen, als einen bekanntes Clan-Mitglied aus der Drogen-Szene, bei dem die Polizisten genau wissen, dass sofort 100 bewaffnete Männer auf der Straße stehen, wenn sie ein Mitglied ihres Clans auch nur schief ansehen. Hinzu kommt, dass bei der Kontrolle bestimmter Bevölkerungsgruppen schnell der Verdacht der Diskriminierung im Raum steht. Auch diese werden somit möglicherweise eher weniger häufig „zufällig“ für eine anlasslose Kontrolle herausgepickt.
Angenommen in einer fiktiven Test-Gruppe von zehn Personen sind fünf friedliche Menschen mit einem kleinen Taschenmesser auf dem Heimweg von der Arbeit und fünf Schwerkriminelle mit Kampfmessern auf dem Weg zu einem Terroranschlag. Wenn die Polizei nun zuverlässig die fünf friedlichen Menschen kontrolliert und die Messer bei der Durchsuchung der Taschen findet, wurden 50 Prozent der Messer sichergestellt. Ein Sicherheitsgewinn ist in diesem Fiktiven Beispiel augenscheinlich jedoch nicht gegeben. Die Kriminellen können ungehindert durch das Land reisen, während die Polizisten pflichtbewusst mit den Taschenkontrollen der friedlichen Bürger beschäftigt waren und anschließend ihr grausames Werk verrichten, während die Polizisten im Büro sitzen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und Protokolle zu den Taschenkontrollen schreiben.
Es dürfte klar sein, dass Waffenverbotszonen nur dann einen gewissen Nutzen haben können, wenn die Polizisten auch möglichst zielsicher die echten Kriminellen kontrollieren. Andernfalls werden ohne einen größeren Sicherheitsgewinn nur verstärkt friedlichen Menschen belästigt, eingeschüchtert und eingeschränkt.
Die Motivation durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter für mehr Sicherheit zu sorgen, erscheint in Anbetracht der Eingangs zitierten Nachrichten jedoch eher überschaubar zu sein. Und wenn jemand, der einem Polizisten ein Messer in den Hals sticht, direkt wieder freigelassen wird, weil es ein Versehen im Gerangel gewesen sein könnte, dann stellt sich schon die Frage, warum ein friedlicher Bürger eine Geldbuße von 10.000 Euro fürchten muss, wenn er ein kleines Taschenmesser zum Schmieren eines Butterbrotes oder ein Tierabwerhrspray zu Selbstverteidigung dabei hat.
Es ist wohl immer das gleiche Spiel. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Die Staatsanwaltschaft teilte dazu mit: Derzeit lägen keine Erkenntnisse vor, dass der „Messereinsatz“ gezielt erfolgt sei. Es werde aktuell nicht wegen eines Tötungsversuchs, sondern wegen möglicher „Körperverletzungsdelikte“ ermittelt.
Quelle: Polizist vor Neuköllner Wache in Hals gestochen: Täter wieder freigelassen
Die Politik ruft ständig nach immer neuen „Waffenverbotszonen“, in denen dann nicht nur Waffen im Sinne des Waffengesetz (WaffG), des Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder des Sprengstoffgesetzes (SprengG) weiter reglementiert werden, sondern alle möglichen Gegenstände, die als gefährlich eingestuft werden könnten.
Waffenverbotszonen werden üblicherweise in Innenstädten, auf öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen und auch in Zügen eingerichtet. Nähere Details sind dann in Verordnungen geregelt. Allerdings ist bereits das normale Waffengesetz so kompliziert, dass die Mitarbeiter in den Behörden, welche darauf aufbauend die Verordnung für eine Waffenverbotszone schreiben, offensichtlich zuweilen den Überblick verlieren und fehlerhafte Verordnungen veröffentlichen, wie zum Beispiel ein Waffensachverständiger hier anschaulich erläutert.
Jede Waffenverbotszone kann unterschiedlich geregelt sein und möglicherweise nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten gültig sein. Die genauen Bedingungen müssen der jeweiligen Verordnung entnommen werden, welche aber normalerweise nicht lokal ausgehängt ist, sondern gegebenenfalls erst nach langer Recherche im Internet gefunden werden kann. Von jedem einzelnen Bürger wird nun erwartet, dass er zu jeder Zeit weiß, ob dort wo er sich aufhält eine Waffenverbotszone aktiv ist und es wird auch erwartet, dass er die Vorschriften befolgt. Hierzu muss er die entsprechende Verordnung kennen und verstehen, welche er aber zunächst in Eigenregie suchen und finden muss. Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass die Verordnung fehlerhaft ist. Ein Verstoß gegen das Waffenverbot ist beispielsweise in Hessen eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden, Waffen und Messer können zudem eingezogen werden, wie hier nachgelesen werden kann.
Wer also als friedlicher Bürger auf dem Weg zur Arbeit am Bahnhof bei einer anlasslosen Kontrolle mit einem kleinen Taschenmesser zum Schmieren eines Brotes in der Mittagspause erwischt wird, das früher vermutlich jeder Pfadfinder am Gürtel getragen hatte, der muss mit massiven Sanktionen rechnen. Rechtstreue Bürger werden also zukünftig aus Angst vor einer politisch gewollt übergriffigen Polizei möglicherweise das Taschenmesser zu Hause liegen lassen. Wer jedoch kriminelle Absichten hat, der wird sich von einer Waffenverbotszone nicht abschrecken lassen. Bei diesen Leuten kommt es auf eine weitere Übertretung eines Gesetzes oder einer Verordnung nicht mehr an. Für einen friedlichen Menschen, der sich an Regeln und Gesetze hält ist bereits eine einzige Verwarnung von der Polizei oder gar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein einschneidendes Erlebnis, welches er nicht provozieren möchte. Einen polizeibekannten Intensivtäter wird die zweiundneunzigste Verwarnung wohl nicht mehr wirklich interessieren. Also genau diejenigen, wegen denen es diese Waffenverbotszonen gibt, werden durch solche Waffenverbotszonen nicht sonderlich tangiert, während alle anderen Bürger mit neuen Repressalien im Alltag leben müssen.
Nun wird als Argument gerne angeführt, dass der eigentliche Nutzen der Waffenverbotszonen die Möglichkeit zu anlasslosen Kontrollen ist, was dann zu einer höheren Sicherheit führt. Diese Annahme ist jedoch trügerisch. Unter der Annahme, dass Polizisten keinen Wert darauf legen, bei einer Auseinandersetzung verletzt und getötet zu werden, ist es denkbar, dass Polizisten sich für die Kontrollen eher einen augenscheinlich friedlichen und wehrlos erscheinenden Bürger heraussuchen, als einen bekanntes Clan-Mitglied aus der Drogen-Szene, bei dem die Polizisten genau wissen, dass sofort 100 bewaffnete Männer auf der Straße stehen, wenn sie ein Mitglied ihres Clans auch nur schief ansehen. Hinzu kommt, dass bei der Kontrolle bestimmter Bevölkerungsgruppen schnell der Verdacht der Diskriminierung im Raum steht. Auch diese werden somit möglicherweise eher weniger häufig „zufällig“ für eine anlasslose Kontrolle herausgepickt.
Angenommen in einer fiktiven Test-Gruppe von zehn Personen sind fünf friedliche Menschen mit einem kleinen Taschenmesser auf dem Heimweg von der Arbeit und fünf Schwerkriminelle mit Kampfmessern auf dem Weg zu einem Terroranschlag. Wenn die Polizei nun zuverlässig die fünf friedlichen Menschen kontrolliert und die Messer bei der Durchsuchung der Taschen findet, wurden 50 Prozent der Messer sichergestellt. Ein Sicherheitsgewinn ist in diesem Fiktiven Beispiel augenscheinlich jedoch nicht gegeben. Die Kriminellen können ungehindert durch das Land reisen, während die Polizisten pflichtbewusst mit den Taschenkontrollen der friedlichen Bürger beschäftigt waren und anschließend ihr grausames Werk verrichten, während die Polizisten im Büro sitzen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und Protokolle zu den Taschenkontrollen schreiben.
Es dürfte klar sein, dass Waffenverbotszonen nur dann einen gewissen Nutzen haben können, wenn die Polizisten auch möglichst zielsicher die echten Kriminellen kontrollieren. Andernfalls werden ohne einen größeren Sicherheitsgewinn nur verstärkt friedlichen Menschen belästigt, eingeschüchtert und eingeschränkt.
Die Motivation durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter für mehr Sicherheit zu sorgen, erscheint in Anbetracht der Eingangs zitierten Nachrichten jedoch eher überschaubar zu sein. Und wenn jemand, der einem Polizisten ein Messer in den Hals sticht, direkt wieder freigelassen wird, weil es ein Versehen im Gerangel gewesen sein könnte, dann stellt sich schon die Frage, warum ein friedlicher Bürger eine Geldbuße von 10.000 Euro fürchten muss, wenn er ein kleines Taschenmesser zum Schmieren eines Butterbrotes oder ein Tierabwerhrspray zu Selbstverteidigung dabei hat.
Es ist wohl immer das gleiche Spiel. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.