Berichte

Verfassung

Wir haben in Deutschland ein Verfassungsgericht und auch einen Verfassungsschutz. Und mit einer Verfassungsbeschwerde können Personen sich gegen eine Verletzung ihrer Grundrechte durch Akte der Staatsgewalt zur Wehr setzen. Das ist sehr fortschrittlich, denn es gibt zwar ein Verfassungsgericht und ein Verfassungsschutz in Deutschland, aber es gibt überhaupt keine Verfassung. Man sollte also bei Gelegenheit mal darüber nachdenken, auch eine Verfassung einzuführen. Denn was soll ein Verfassungsschutz machen, wenn es keine Verfassung gibt, die er schützen kann? Wie man eine Verfassung einführt, kann im Grundgesetz nachgelesen werden:

Grundgesetz, Artikel 146

> Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Wobei das Unterfangen recht schwierig werden dürfte. Wie soll Volk eine “freie” Entscheidung treffen? Wie definiert man überhaupt eine “freie” Entscheidung? Eigentlich ist jeder auf die ein oder andere Art beeinflusst und kann somit nicht wirklich “frei” entscheiden.

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