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    Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht als trojanisches Pferd für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Das die Ergebnisse der PCR-Tests ohne die Angabe des CT-Wertes (cycle threshold) wenig aussagekräftig sind, wird auch beim öffentlich-rechtlichen Sender ZDF nicht abgestritten. Dies ist schon lange bekannt, dennoch spielt dieser Wert in der politischen Diskussion keine nennenswerte Rolle, obwohl auf Basis dieser Test massive Eingriffe in die Freiheiten der Menschen begründet wurden und werden.

    In einem Strategiepapier des Bundesministerium des Inneren wird vorgeschlagen, mit welchen Maßnahmen man eine “gewünschte Schockwirkung” (!) erzeugen und die Menschen in Angst und Schrecken versetzen kann.

    Krankenhäuser haben möglicherweise Zahlen manipuliert, um höhere finanzielle Unterstützungen zu erhalten.

    Politiker sind in dubiose Masken-Deals verwickelt.

    Mit Schnelltest wurde betrogen.

    Politiker wollen unverhohlen den Menschen, die nicht den politischen Vorgaben folgen, den Alltag unangenehmer machen.

    Ständig kommen neue Ungereimtheiten, kriminelle Handlungen und moralisch fragwürdige Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser “Pandemie” ans Licht. Anstatt aber die Verfehlungen einzugestehen und aufzuarbeiten, wurde am Donnerstag, dem 24.06. um 23:16 Uhr der nächste Bock geschossen und versucht über eine Abstimmung zum Stiftungsrecht auch gleich noch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes unabhängig von der epidemischen Lage durchzubringen, die durch Artikel 9 die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Dies kann in der Vorabfassung des Entwurfs auf Seite 5 nachgelesen werden.

    Wie auf der Website des Deutschen Bundestages nachgelesen werden kann, besagen die betreffenden Artikel unter anderem, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu ihrem Außerkrafttreten können solche Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber eben auch, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung ein Jahr lang nach Ende der epidemischen Lage weiterhin Gültigkeit haben kann!
    Die AfD hatte zwar noch interveniert und verlangt, über Teile des Gesetzentwurfs und über den Gesetzentwurf insgesamt getrennt abzustimmen. In namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen gegen 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Bundestag letztendlich aber für die Annahme der Artikel neun und zehn zum Infektionsschutzgesetz. Das Programm zur Einschränkung der “Grundrechte” kann also auch ohne Corona-Neuinfektionen noch ein Jahr lang weitergeführt werden!

    Man könnte außerdem meinen, dass Entscheidungen zur Einschränkung der Freiheiten von Millionen Menschen eine besondere Bedeutung hätten. Stattdessen werden sie einfach so mitten in der Nacht ganz nebenbei durchgewunken.
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  • Berichte

    Der Ton macht die Musik, allerdings passt nicht jede Musik zu jedem Anlass

    Vor dem Gruppenfinale zwischen Deutschland und Ungarn ist das Uefa-Verbot, die Arena in den Regenbogenfarben anzuleuchten, das bestimmende Thema.

    Die Aktionen richten sich unmissverständlich gegen die Politik der rechtskonservativen Regierung Ungarns unter der Führung von Viktor Orbán. Diese hatte zuletzt ein Gesetz, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität in Ungarn einschränkt und in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligt wurde, vorgelegt.

    Quelle: So trickst München die Uefa aus

    Im Artikel, der bei der Welt veröffentlicht ist, steht weiter, dass das Verbot der Demonstration nicht so recht zu der Kampagne des Verbandes passt, da die Uefa in Videoclips, auf ihrer Homepage und in offiziellen Mitteilungen immer wieder klar macht, dass „Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz keinen Platz im Fußball“ haben.

    Dieser Gedanke mag auf den ersten Blick schlüssig erscheinen, zeigt jedoch, dass an dieser Stelle jegliche Weitsicht fehlt. Die Begründung für das Verbot steht auch im gleichen Artikel:

    „Die Uefa ist gemäß ihrer Satzung eine politisch und religiös neutrale Organisation. Angesichts des politischen Kontextes dieses speziellen Antrags – eine Botschaft, die auf eine Entscheidung des ungarischen nationalen Parlaments abzielt – muss die Uefa diesen Antrag ablehnen.“

    Quelle: So trickst München die Uefa aus

    Im Prinzip wird der Uefa unterstellt, sie unterstütze Diskriminierung, nur weil sie als politisch neutrale Organisation die Wettkampfstätten nicht für politische Demonstrationen freigibt. Das ist so, als würde man jemand, der während einer Radtour nicht mit Fahnen und Trompeten gegen Gewalt demonstriert unterstellen, dass er Gewalt verherrlicht. Das ist absurd. So muss auch die Uefa möglicherweise diskriminierendes Verhalten nicht automatisch für gut heißen, nur weil sie Demonstrationen gegen ein bestimmtes Verhalten während eines Fußballspiels nicht zulässt.
    Letztendlich können internationale Sportverbände sich auch nicht in politische Diskussionen einmischen, ohne dadurch massiv Schaden zu nehmen.
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