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    Wenn der Angeklagte sein eigener Richter ist

    Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland ein, weil ihr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB missfällt.

    Die Karlsruher Richterinnen und Richter [des Bundesverfassungsgerichts] warfen ihren Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, sie kontrollierten die EZB nicht hinreichend. Der EuGH hatte das Anleiheprogramm dagegen für rechtens befunden.

    Die Bundesregierung hat nun einige Monate Zeit, auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren. Danach könnte die Sache vor dem EuGH landen.

    Spiegel: Stellt Brüssel die Unabhängigkeit der deutschen Justiz infrage?

    Etwas salopp formuliert könnte man sagen, dass die Bundesregierung die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Hinblick auf die Aussage gegen den Europäischen Gerichtshof zurückpfeifen soll. Sollte das Bundesverfassungsgericht auf dem Standpunkt bleiben, dass der Europäische Gerichtshof die Europäische Zentralbank nicht ausreichend kontrolliert, dann darf der Europäischen Gerichtshof selbst darüber urteilen, ob er die Europäische Zentralbank hinreichend kontrolliert.

    Man könnte den Eindruck gewinnen, dass der Angeklagte auch gleichzeitig der Richter ist. Im wahrsten Sinne des Wortes …
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