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    RKI will Veröffentlichung von Studie verhindern

    In Zeiten einer Pandemie, in welcher die Bundeskanzlerin mit der Begründung der Pandemiebekämfung immer mehr Macht an sich reiß und scheinbar regelrecht einer umfassenden Ermächtigung entgegenstrebt. In einer Demokratie, wie wir sie üblicherweise verstehen, wäre zu erwarten, dass mit Steuergeldern bezahlte Forschungsergebnisse, welche die Maßnahmen der Bundeskanzlerin stützen (oder widersprechen), der Öffentlichkeit auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies gilt ebenso für die Rohdaten, welche bei Untersuchungen und Forschungsarbeiten ermittelt werden!

    Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.

    Quelle: RKI: Das Robert Koch-Institut

    Als Obere Bundes­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­gesund­heits­ministeriums ist das RKI nicht auf Finanzierung durch die Industrie angewiesen.

    Quelle: RKI: Das Leitbild des Robert Koch-Instituts

    Eine solche Transparenz, welche selbstverständlich sein sollte, ist in Deutschland jedoch nicht vorgesehen. Darauf weist beispielsweise ein Beitrag bei Heise hin:

    Das bundeseigene Institut will nicht, dass die Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen veröffentlicht wird.

    [..]

    Diese Erkenntnisse, die das RKI auf Bitten der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März Spahns Ministerium bereits am 31. März in einer Zusammenfassung übermittelte hatte, wurden zwar an einzelne Medienvertreter herausgegeben; der breiten Öffentlichkeit sollen sie offenbar aber nicht zugänglich gemacht werden. Einer Veröffentlichung im Netz widerspricht das RKI nämlich ausdrücklich. Mehrere Nachfragen von c’t zu einer Begründung blieb seitens des RKI unbeantwortet, auch wollte das RKI keine Auskunft zur Zahl der eingegangenen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben.

    Quelle: RKI will keine Veröffentlichung von Geimpften-Studie
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