• Berichte

    Das Internet ist Neuland, (k)ein rechtsfreier Raum

    Dass in diesem Blog die Kommentarfunktion deaktiviert ist, hat hauptsächlich zwei Gründe. Eine solche Funktionalität kann von Kriminellen möglicherweise genutzt werden, um Schadcode auf dem Webserver einzuschleusen oder Werbung für fragwürdige Produkte zu verteilen. Außerdem ist es sehr schwierig, eine solche Funktionalität datenschutzkonform umzusetzen.

    Kriminelle und die Datenschutzgrundverordnung sind zwei wesentliche Gründe, die gegen eine Kommentarfunktion sprechen. Besonders ärgerlich ist es, dass Polizei und Behörden sich für Cyberkriminalität kaum interessieren und dass gerade die Datenschutzgrundverordnung es besonders schwierig macht, sich selbst gegen Angreifer zu schützen. Bereits das Speichern einer IP-Adresse kann zu rechtlichen Problemen führen. Während die Kriminellen sich ungeachtet von deutschen Regeln und Gesetzen im Internet austoben können, steht ein aufrichtiger Blogbetreiber in Deutschland fast mit einem Bein im Gefängnis. Wenn Politiker betonen, dass das Internet kein “rechtsfreier Raum” ist, werden sich die Cyberkriminellen aus fernen Ländern vor lachen auf dem Boden kugeln. Solche Aussagen können nur aus einem Land stammen, in dem das ominöse Internet “Neuland” ist. Selbst wenn die deutschen Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Kompetenzen besitzen, die Gefahren im Internet richtig einzuschätzen und den Ernst der Lage erkennen, haben sie überhaupt keine Chance einen Kriminellen zu fassen, der auf der anderen Seite des Planeten an einem Computer sitzt.

    Auf Behörden ist also kein Verlass, wenn es darum geht, den Blog zu schützen. Aufgrund der strengen und zuweilen weltfremden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ist es auch eine Herkulesaufgabe, den Schutz selbst zu bewältigen ohne sich zu allem Überfluss auch noch juristisch angreifbar zu machen. Die Datenschutzgrundverordnung ist wie ein lähmendes Gift, gegen das nur Cyberkriminelle immun sind, da sie sich an diese Regeln nicht halten müssen. Und große Konzerne besitzen auch eine gewisse Immunität. Anders ist es nicht zu erklären, warum diese hemmungslos sehr persönliche Daten sammeln, auswerten und vermarkten können.

    Ich werde weiter daran arbeiten, eine datenschutzkonforme Kommentarfunktion einzurichten, die möglichst keine Einladung für kriminelle Hacker und Spamversender darstellt.

    Bis dahin gibt es hier einen interessanten Artikel zu lesen, welch absurde Probleme die Datenschutzgrundverordnung aufwirft:

    Kann ein entlassener Mitarbeiter jede E-Mail von seinem früheren Arbeitgeber herausverlangen, in der er nur erwähnt wird? Das Bundesarbeitsgericht muss erstmals darüber entscheiden.

    Wie eine Auskunft ganze Unternehmen lahmlegt
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    Corona-Logik: 70 % = 100 %

    10 % der Thüringer mit vollständigem Covid-19-Impfschutz“, titelte die Süddeutsche Zeitung. Dies klingt so, als bietet die Impfung tatsächlich einen vollständigen, also 100-prozentigen Impfschutz. Dies ist aber mitnichten der Fall, wie beispielsweise dem Artikel “So gut sind gegen Covid-19 geimpfte Menschen geschützt” zu entnehmen ist, der bei Merkur veröffentlicht wurde.

    Je nach Impfstoff sinkt bei Geimpften die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, deutlich im Vergleich zu Ungeimpften – um bis zu 70 Prozent beim vektorbasierten Impfstoff von Johnson & Johnson, bis zu 80 Prozent bei Astrazeneca bis hin zu maximal 95 Prozent bei den mRNA-Präparaten von Biontech/Pfizer und Moderna. Das geht aus einer Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hervor.

    Unter einem “vollständigen Schutz”, also einem 100-prozentigem Schutz, versteht man scheinbar eine Reduktion des Risikos um 70 Prozent auf 30 Prozent. 70 % = 100 %.

    Aber selbst bei diesen Zahlen handelt es sich mehr um Glauben, als um wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die gewählten Formulierungen vermuten lassen.

    Angenommen wird, dass vollständig geimpfte Menschen als Überträger des Virus eine geringere Rolle spielen als Ungeimpfte.
    Der direkte Vergleich dieser Prozentangaben sagt allerdings wenig aus: In klinischen Studien wurden die Präparate nicht miteinander verglichen.

    Angenommen wird, dass sie einen Großteil schwerer und potenziell tödlicher Krankheitsverläufe verhindern.

    Die Wirkung des Impfstoffes bei bislang möglicherweise noch unbekannte Mutationen ist natürlich völlig unbekannt.
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    Politikdarsteller

    Ein Schauspieler muss keine Polizeiausbildung durchlaufen haben, um die Rolle eines Kriminalhauptkommissars zu spielen. Ein Schauspieler muss niemals einen Brand bekämpft oder schwerverletzte Unfallopfer aus einem Fahrzeug befreit haben, um einen Feuerwehrmann zu spielen. Schauspieler können bei Bedarf auch die Rolle eines Lehrers übernehmen, ohne jemals an einer echten Schule unterrichtet zu haben. Schauspieler müssen keine Erfahrung mit der Rolle haben, die sie gerade spielen. Sie müssen lediglich in ein gewisses Profil passen, um glaubwürdig zu sein. Ein Schauspieler, der einen Lehrer darstellt darf nicht zu jung sein und ein 90-jähriger wird kaum glaubwürdig einen Feuerwehrmann im Einsatz darstellen können. Das heißt natürlich nicht, dass jeder, der die körperlichen Voraussetzungen erfüllt, Schauspieler sein kann. Wer diese Arbeit machen will, muss auch eine gewiss nicht leichte Ausbildung durchlaufen und beispielsweise Sprechtechniken, Bühnenkampf, Improvisation und das Rollenstudium lernen. Aber ein Schauspieler muss eben keine Ausbildung und auch keine Berufserfahrung in der Rolle haben, die er gerade verkörpert.
  • Berichte

    Im Zick-Zack durch Deutschland

    Als wir in der Anfangszeit der Korona-Thematik eine längere Fahrt unternehmen mussten, durften wir aufgrund von Ausgangsbeschränkungen ein Bundesland nicht durchfahren und mussten größere Umwege in Kauf nehmen. Selbst wenn wir durch das Bundesland gefahren wären, hätten wir aus dem Auto heraus auf der Autobahn das Infektionsgeschehen wohl kaum in die Höhe getrieben. Der Umweg war somit eine völlig unnötige Verschwendung von Zeit und Ressourcen.
    Mit den neuen Gesetzen, welche sich die Bundeskanzlerin persönlich so sehr wünschte, wird der Irrsinn noch weiter getrieben. Bei längeren Reisen muss nun nicht nur geprüft werden, in welchem Bundesland aktuell welche Regeln gelten. Laut Beschluss steht es den Ländern frei, ob sie ihre Öffnungsschritte und entsprechend auch die Notbremsen auf landesweiten Inzidenzzahlen basieren lassen, oder Landkreise und kreisfreie Städte einzeln betrachten, wie das ZDF berichtete. Folglich muss man sich vor Antritt der Fahrt darüber versichern, dass keine Sperrgebiete durchfahren werden. Denn je nach Interpretation dürfen während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchquert werden.
  • Problemlösungen

    Arduino Trimmrad zur Einstellung der Flugzeug-Trimmung (Teil 5)

    Grundlagen


    Arduino Mikrocontroller mit Ein- und Ausgabekomponenten
    In dieser Artikel-Serie ging es ursprünglich um den Nachbau eines Trimmrades für Flugsimulatoren auf Basis eines Arduino-Controllers. In Kombination mit PCF8574-Erweiterungsplatinen ermögliht der Kontroller den Anschluss von sehr viel mehr Drehreglern, Knöpfen und Leuchtdioden. Deshalb ist geplant, das Projekt auszuweiten und zusätzliche Bedienelemente zu integrieren.

    Die Grundlagen können in vorhergehenden Artikeln nachgelesen werden.
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  • StVO

    Regeln beim Überholen von Radfahrern

    Eigentlich ist es ziemlich einfach, einen Fahrradfahrer zu überholen. Man tritt das Gaspedal ordentlich durch und rauscht ohne Rücksicht auf Verluste am Zeitradfahrer vorbei. Wenn die Reifen noch dabei quietschen, ist es besonders cool. Sicherheitsabstand ist was für Anfänger.
    Meistens geht es gut aus. Nur manchmal bleibt der Radfahrer im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke und der schöne Lack am Auto ist verkratzt, wenn man den Radler vielleicht aufgrund des zu geringen Abstandes doch erwischt hat. Nun ja, ein bisschen Verlust ist immer, werden sich viele Autofahrer jetzt denken.

    Um das “bisschen Verlust” möglichst auf 0 zu reduzieren, hat sich der Gesetzgeber ein paar Regeln zum Überholen von Radfahrern, Fußgängern, E-Scooter-Fahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern ausgedacht:
  • Berichte

    Bonbons vom netten Mann im Lieferwagen

    Kleinen Kindern muss man erst erklären, dass sie fremden Menschen nicht trauen sollten. Auch wenn ein fremder Mann mit noch so leckeren Bonbons und Schokolade lockt, sollten die Kinder nicht in den dunklen Lieferwagen steigen.

    Diese intuitiv nachvollziehbare Regel, fremden Menschen nicht bedingungslos zu vertrauen, haben viele Erwachsene nicht mehr verinnerlicht. Dies ist kein Wunder, denn schließlich lernen Kinder und Jugendliche im späteren Verlauf, Autoritäten zu gehorchen, ohne deren Kompetenzen zu hinterfragen. Ironischerweise sind es gerade die gut erzogenen Kinder und Jugendliche, die ihre ursprünglich anerzogene Skepsis mit den Jahren völlig verlieren und lernen, Anweisungen zu folgen.
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  • Berichte

    Wir machen durch bis morgen früh …

    Auf die Frage, wie man nach einer Party heimkommt, wenn es Ausgangssperren gibt, hatte ich vor einiger Zeit etwas scherzhaft geantwortet, dass man einfach bis zum Ende der Ausgangssperre in den frühen Morgenstunden durchfeiern könnte. Danach kann man dann völlig legal heimgehen.

    Nun wurde bei ntv ein Erfahrungsbericht aus Frankreich und Spanien veröffentlicht, der zeigt, dass diese Idee dort durchaus bereits Anwendung findet.

    Nur irgendwie müssen sie ja auch nach Hause kommen, nachher, in der Ausgangssperre. Ich kann einer Frau auf dem Balkon zurufen, wie sie das anstellt.

    “Ach, wir machen einfach durch bis Morgen früh”, ruft sie und lacht. Andere werden es einfach so versuchen, nach Hause zu kommen. Man kann ja auf seinem Zettel irgendwas ankreuzen. Außerdem kann die Polizei ja nicht überall gleichzeitig sein.

    Hier kann der gesamte Artikel nachgelesen werden:

    Maßnahme versagt in Frankreich Une Ausgangssperre? Mais non …

    Ganz nach dem Motto des deutschen Trinkliedes Wir machen durch bis morgen früh und singen Bums, Fallera!

    Auch die Überlegungen, dass diese Politik des Lockdowns und der Ausgangssperren die Menschen dazu bringt, sich gerade so zu verhalten, dass Infektionen begünstigt werden, während gesunde Bewegung an der frischen Luft mit Strafen bedroht ist. Eine völlig paradoxe Situation. Aber das spielt für die Politik keine Rolle. Wenn sich etwas nicht bewährt hat oder gar schädlich ist, wird einfach immer weiter die Dosis erhöht. Getreu dem Motto “viel hilft viel”. Wenn ein Stoff in kleinen Mengen tödlich ist, erhöht man gemäß dieser Logik einfach die Dosis, dann wird das Gift bestimmt zur heilsamen Medizin. Mann muss nur fest daran glauben. Wir schaffen das!
  • Berichte

    RKI will Veröffentlichung von Studie verhindern

    In Zeiten einer Pandemie, in welcher die Bundeskanzlerin mit der Begründung der Pandemiebekämfung immer mehr Macht an sich reiß und scheinbar regelrecht einer umfassenden Ermächtigung entgegenstrebt. In einer Demokratie, wie wir sie üblicherweise verstehen, wäre zu erwarten, dass mit Steuergeldern bezahlte Forschungsergebnisse, welche die Maßnahmen der Bundeskanzlerin stützen (oder widersprechen), der Öffentlichkeit auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies gilt ebenso für die Rohdaten, welche bei Untersuchungen und Forschungsarbeiten ermittelt werden!

    Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.

    Quelle: RKI: Das Robert Koch-Institut

    Als Obere Bundes­behörde im Geschäfts­bereich des Bundes­gesund­heits­ministeriums ist das RKI nicht auf Finanzierung durch die Industrie angewiesen.

    Quelle: RKI: Das Leitbild des Robert Koch-Instituts

    Eine solche Transparenz, welche selbstverständlich sein sollte, ist in Deutschland jedoch nicht vorgesehen. Darauf weist beispielsweise ein Beitrag bei Heise hin:

    Das bundeseigene Institut will nicht, dass die Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen veröffentlicht wird.

    [..]

    Diese Erkenntnisse, die das RKI auf Bitten der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März Spahns Ministerium bereits am 31. März in einer Zusammenfassung übermittelte hatte, wurden zwar an einzelne Medienvertreter herausgegeben; der breiten Öffentlichkeit sollen sie offenbar aber nicht zugänglich gemacht werden. Einer Veröffentlichung im Netz widerspricht das RKI nämlich ausdrücklich. Mehrere Nachfragen von c’t zu einer Begründung blieb seitens des RKI unbeantwortet, auch wollte das RKI keine Auskunft zur Zahl der eingegangenen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben.

    Quelle: RKI will keine Veröffentlichung von Geimpften-Studie
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  • Berichte

    Ohne Bus und Bahn durch die Pandemie

    Auf der Website der Partei “BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN” kann man zu den Planungen bezüglich der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in einem Beitrag vom14.01.2021 folgende Aussagen lesen:

    Klar wurde, dass der ÖPNV eine wesentliche Bedeutung für den Klimaschutz im Verkehr und zur Verbesserung der Lebensqualität sowohl in Städten als auch auf dem Land besitzt. Es gilt, seine Potentiale endlich zu heben.

    Die Zielrichtung steht fest: Mehr Mobilität mit Bus und Tram, mit Fahrrad und zu Fuß, alles miteinander verzahnt und vernetzt und um mehr Sharing-Angebote ergänzt – und deutlich weniger Autoverkehr.

    Nur mit mehr ÖPNV und Verkehrsverlagerung zugunsten des Umweltverbundes werden wir die Klimaschutzziele, zu denen sich Deutschland international vertraglich verpflichtet hat, erreichen und den Energieverbrauch im Verkehrssektor im erforderlichen Ausmaß verringern.

    Konkret heißt das, dass im Autoland Deutschland der Pkw-Bestand von heute annähernd 48 Mio. Autos bis 2050 um etwa ein Drittel zurückgehen muss.

    Quelle: Der Nahverkehr braucht endlich eine sichere Grundlage

    Wer den Gedanken der Partei lebt und sein Auto abgeschafft hat, der kann in einer Großstadt durchaus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurecht kommen. Allerdings kann der Nahverkehr jederzeit und wie aktuell in Hamburg zu sehen ist, sozusagen “über Nacht”, eingestellt werden.
  • Allgemein

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

    Wenn bei einem einsamen nächtlichen Spaziergang im Park keine besondere Gefahr einer Corona-Infektion besteht, dann können nächtliche Ausgangssperren nicht direkt mit der Gefahrenabwehr begründet werden. Die Intention solcher Ausgangssperren könnte bestenfalls sein, dass verhindert werden soll, dass sich die Menschen zu Parties treffen. Dies bedeutet aber, dass jedem Bürger, der während einer Ausgangssperre nachts alleine im Park erwischt wird, automatisch unterstellt wird, er habe an einer illegalen Party teilgenommen und die Menschheit damit in Gefahr gebracht. Andernfalls ließen sich die damit einhergehenden Strafen kaum begründen. Das Prinzip, dass einem Verdächtigen die Schuld nachgewiesen werden muss, ist damit aufgehoben. Stattdessen ist jeder schuldig und hat nicht einmal die Chance das Gegenteil zu beweisen. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien ist es kaum vereinbar, wenn einem polizeibekannten Intensivtäter aufwendig die Schuld an einem Vergehen nachgewiesen werden muss, während ein Spaziergänger ohne Prozess bestraft werden kann.
  • Berichte

    Weißt du denn nicht mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird?

    „Man würde mit dem Wissen von heute, das kann ich ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch einmal passieren. Wir werden nicht noch einmal Besuchsverbote in den Pflegeeinrichtungen brauchen. Wir haben doch etwas dazugelernt in den letzten Monaten, wie wir uns schützen können, ohne dass es diese Maßnahmen braucht. Dafür braucht es aber vor allem eben zum Beispiel die Maske.“

    Jens Spahn, Gesundheitsminister

    Quelle: Welt: Diese Verbote würde Jens Spahn im Nachhinein nicht mehr aussprechen

    In der Tat gibt es mittlerweile zahlreiche Belege dafür, dass geöffnete Geschäfte bei entsprechenden Hygienemaßnahmen keinen verschärfenden Einfluss auf die Pandemie haben. So finden im durchgehend geöffneten Lebensmittelhandel bereits rund 80 Prozent aller Kundenkontakte des deutschen Einzelhandels statt. Zugleich aber haben die Lebensmittelhändler unter ihren Mitarbeitern Infektionsraten, die zum Teil deutlich unter dem Schnitt der deutschen Bevölkerung liegen.

    Quelle: Handelsblatt: Händler drängen auf Öffnung mit digitaler Einlasskontrolle über Luca-App

    Offensichtlich ist die Gefahr der Ansteckung mit Corona in Geschäften relativ gering, da dort Kontakte üblicherweise nur kurz andauern. Die Corona-App bewertet Kontakte auch nur dann als riskant, wenn der Abstand für mindestens 15 Minuten unter zwei Metern war. Das ist beim Einkauf eher selten der Fall.

    Dennoch sind weiterhin viele Läden geschlossen und bei den geöffneten Läden müssen selbst auf den Parkplätzen an der frischen Luft Masken getragen werden.
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