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    Dashcam – zulässig oder nicht?

    Der Datenschutz ist ein heikles Thema. Entsprechend kontrovers wird derzeit der Einsatz sogenannter Dashcams diskutiert. Jüngst erklärte das Verwaltungsgericht in Ansbach (Franken) den Einsatz der Videokameras, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.[1]
    Dass man nicht einfach alles filmen und die Aufnahmen dann im Internet verbreiten sollte, gebietet schon der Anstand und auch nach dem Gesetzt verletzt man hiermit schnell Persönlichkeitsrechte, wenn Menschen oder personenbeziehbare Dinge, wie etwa Nummernschilder, abgelichtet werden. Allerdings bietet Kameras im Fahrzeug auch die Möglichkeit, einen Unfallhergang zu dokumentieren, so dass die Schuldfrage sich im Nachhinein leichter klären lässt. Ob eine Videodokumentation jedoch als Beweis anerkannt wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.
    Im Aktuellen Urteil geht es jedoch nicht um die Schuldfrage nach einem Unfall. In diesem Fall hatte ein Autofahrer 22 andere Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsdelikten angezeigt und die Videoaufnahmen als Beweise eingereicht.[2]
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