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    Die Rundfunkurteile sind ein Witz

    Von Seiten der Drogeriekette Rossmann wurde die Rechtmäßigkeit der aktuellen Form der Rundfunkbeiträge angezweifelt, da sie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen höher belastet, als ein Unternehmen mit identischer Mitarbeiterzahl aber weniger Filialen. Wieso überhaupt für Arbeitsplätze eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, erschließt sich vermutlich nur den Menschen, die mit viel Fantasie gesegnet sind. Schließlich werden die meisten Angestellten nicht dafür bezahlt, dass sie während der Arbeitszeit Fernsehen schauen. Und wenn sie doch am Arbeitsplatz Fernseher oder Radio einschalten, haben sie dafür ja bereits in Form der Haushaltsabgabe bezahlt (die wenigsten Angestellten und Arbeiter werden Obdachlos sein und müssen dann keine Haushaltsabgabe zahlen) und dürften damit rund um die Uhr durchs öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm zappen oder Radiosendungen anhören. Es ist also schwer einzusehen, warum noch einmal dafür bezahlt werden muss, nur weil das Programm an einem anderen Ort als dem Wohnsitz konsumiert wird. Im Zeitalter des Mobilfunks passen ortsgebundene Dienste ohnehin nicht so recht ins Bild einer modernen Kommunikationsgesellschaft.
    Obwohl also einiges gegen diese Form der Rundfunkgebührenerhebung spricht, haben die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz (wenig überraschend) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Nun gibt es in Deutschland keine Verfassung, man kann also strengenommen auch nicht entscheiden ob etwas verfassungsgemäß ist oder nicht, aber vermutlich ist mit dieser Aussage einfach gemeint, dass die Gebühren dem aktuellen Rechtsverständnis entsprechen und keine Gesetze brechen. Diese Beurteilung der Richter war zu erwarten, denn es würde wohl kein Richter wagen, das Finanzierungskonzept der mächtigen öffentlich-rechtlichen Sender in Frage zu stellen.
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