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    Multilingualer Hartz IV-Antrag

    Während viele europäische Staaten in der Krise stecken, suchen die Unternehmen in Deutschland nach wie vor Mitarbeiter. Viele EU-Bürger hoffen auf eine Stelle in Deutschland, immer mehr kommen nach Deutschland. Das schlägt sich in der Arbeitslosenstatistik nieder, in der sich vermehrt Bürger aus den Krisenstaaten finden, beispielsweise aus Griechenland und Portugal. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert darauf und bietet den Hartz IV-Antrag ab April in 13 Sprachen an.[1]

    Quelle: FAZ

    Den Aufbau eines eigenen Unternehmens vereitelt der Staat schnell durch unvorstellbar hohe rechtliche Hürden. Egal, welcher selbstständigen Tätigkeit man nachgehen möchte – ohne fundierte juristische Kenntnisse steht man mit einem Bein im Gefängnis. Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss vorher hunderte Seiten komplizierter juristisches Texte gelesen und verstanden haben. Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht oder Rückgabebelehrung stellen nur eine kleine Auswahl dar der Themen dar, die ein Firmengründer im Schlaf beherrschen muss. Und ständig werden die Gesetze geändert und vorausgesetzt, dass jeder sofort darüber informiert ist und die Änderungen berücksichtigt. Übergangsfristen, um Gesetzesänderungen umzusetzen? Zuweilen unnötiger Luxus!
    Abmahnanwälte liegen auf schon auf der Lauer, um jeden noch so kleinen Fehler, jede Nachlässigkeit oder falsch umgesetzte Richtlinie zu nutzen und den Firmengründer mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassenserklärungen zu bombardieren.

    Also doch besser als Angestellter bei einer Firma arbeiten? Das ist leichter gesagt, als getan. Selbst mit einer fundierten Ausbildung ist es schwierig, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Anforderungen sind hoch … oder die Stellen so schlecht bezahlt, dass es sich nicht lohnt, dafür morgens aufzustehen. Nicht selten wird erwartet, dass Bewerber mehrere Sprachen in Wort und Schrift beherrschen und zudem bereits viele Jahre Berufserfahrung haben.
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