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    Zweitwohnungsteuer für Gartenlauben

    Für Gartenlauben wird Zweitwohnungsteuer fällig

    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Praxis einer Gemeinde bestätigt, nach der Zweitwohnungsteuer auf Gartenlauben erhoben werden kann. Für die Steuerpflicht gibt es nur eine Voraussetzung.[1]

    Quelle: Die Welt

    … Nach Auffassung der Richter kommt es für die Steuerpflicht allein darauf an, ob die Gartenlaube aufgrund ihrer Einrichtung als Zweitwohnung genutzt werden kann.

    Dass ein Mensch aber nur an einem Ort gleichzeitig sein kann und somit zu jedem Zeitpunkt entweder nur die Wohnung ODER die Gartenlaube bewohnt, wird dabei nicht berücksichtigt. Den Richter interessierte es noch nicht einmal, ob die betroffene Person überhaupt zeitweise in der Gartenlaube wohnt.
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