Früher musste jeder, der ein Gerät bereithielt, dass zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender geeignet war, Rundfunkgebühr bezahlen. Das Modell wurde mittlerweile geändert, es ist eine Haushaltsabgabe eingeführt worden. Nun ist jeder, der einen Wohnsitz in einer Stadt hat, beitragspflichtig, egal, ob er Geräte zum Empfang besitzt oder nicht. Die Gebühren werden durch den”ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice” zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender eingefordert.
Fair ist das natürlich nicht, da die einzelne Person in einem Haushalt mit vielen Mitgliedern anteilig weniger bezahlen muss, als beispielsweise eine Person, die alleine lebt. Außerdem muss derjenige, der das Programm nicht nutzt, es vielleicht sogar aus ethischen und moralischen Gründen nicht einmal unterstützen will, ebenfalls eine durchaus hohe Gebühr bezahlen.
Über die Haushaltsabgabe ist nahezu jede Person durch das Gebührenmodell bereits erfasst. Ausgenommen sind lediglich obdachlose Menschen.