Auch in der EU bleiben die einzelnen Staaten für ihre Finanzen selbst verantwortlich. So sieht es zumindest der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor. Dieser Vertrag stellt sicher, dass kein Land für die Schulden anderer Länder aufkommen muss und dies auch nicht soll, bzw. darf.
No-Bail Out
Die “No-Bail Out”-Klausel in Art. 125 AEUV stellt sicher, dass ein Euro-Teilnehmerland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen muss. Diese Klausel soll gewährleisten, dass für die Rückzahlung öffentlicher Schulden die Staaten selbst verantwortlich bleiben. Die Übertragung von Risikoprämien infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten auf die Partnerländer soll damit vermieden werden. Mit dieser Bestimmung soll auch eine vernünftige Haushaltspolitik auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden.[1]
Quelle: Centrum für Europäische Politik