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    Der Handel mit dem schlechten Gewissen

    Ablasshandel im Mittelalter


    In der römisch-katholischen Kirche ist es seit etwa dem 9. Jahrhundert möglich, nach dem Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung, das Bußsakrament zu empfangen, welches als Wiederherstellung der Taufgnade wirkt. Fünf Voraussetzungen müssen für eine gültige Beichte gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung. Über Jahrhunderte hatte sich im Zusammenhang mit dem Bußsakrament der Ablass herausgebildet. Tat der Sünder seine Reue bei der Beichte vor dem Priester kund, konnte er die Absolution erhalten und musste einer auferlegten Buße nachkommen. Mit einer Ablasszahlung konnte die Strafe getilgt werden.
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