Berichte

Zensurheberrecht

Vor jeder Wahl werben die Parteien mit blumigen Floskeln, dass wir wählen gehen sollen. Als “Nichtwähler” muss man sich so einige Vorwürfe anhören. Um aber wählen gehen zu können, muss man informiert sein, andernfalls kann man sich kein fundiertes Urteil bilden. Nun steht man vor dem Problem, dass viele wichtige Dinge von den Politikern im Geheimen hinter verschlossenen Türen besprochen wird. Folglich können wir uns über wesentliche Inhalte der Politik nicht informieren.
Damit aber nicht genug. Selbst Dokumente, die eigentlich jeder Bürger einsehen darf, werden uns mitunter vorenthalten, wie das folgende Beispiel drastisch zeigt:

Ein Wähler sollte nicht nur politisch informiert sein, sondern natürlich auch das entsprechende Wahlrecht kennen, wenn er an einer Wahl teilnehmen möchte. So wie jeder Fußballspieler die Fußballregeln kennen muss, wenn er auf dem Platz an einem Spiel teilnimmt.
Bei Wahlen gibt es häufig Sperrklauseln. Eine Sperrklausel verhindert bei einer Verhältniswahl, dass kleinere Parteien in einem Parlament vertreten sind. Damit soll einer „Zersplitterung“ des Parlaments entgegengewirkt werden.[1] Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 09.11.2011 entschieden, dass eine 5-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig ist. (Dass es in Deutschland derzeit keine Verfassung gibt, soll jetzt nicht das Thema sein.) In Folge dessen stellt sich die Frage, ob andere Sperrklauseln rechtmäßig sein können. Der routinierte Wähler kennt diese Urteile natürlich ;)
Wer noch nicht darüber informiert ist, sollte vor den nächsten Wahlen noch schleunigst eine Aktenauskunft zur Prozenthürde bei der Europawahl beim Innenministerium beantragt. Die Unterlagen werden dem Antragsteller dann von der Behörde zugesandt. Wenn jetzt aber Millionen Wähler für alle möglichen Dokumente dieser Art eine Akteneinsicht beantragen, die ihnen gewährt werden muss, dann kommen die Behörden nicht mehr nach und wir, die Wähler und die Nichtwähler, müssen diese enorme Arbeit über unsere Steuern bezahlen. Das ist ein völliger Irrsinn. Da die Dokumente ohnehin nicht geheim sind und es um Informationen geht, die jedem Wähler bekannt sein MÜSSEN, wäre es naheliegend, die Dokumente generell öffentlich “in geeigneter Form” verfügbar zu machen. Das könnte geschehen, indem die Dokumente als digitale Kopie auf einen Webserver gestellt werden. Leider sehen die Behörden dies anders. Wer die Unterlagen einsehen will, muss einen Antrag stellen und dabei natürlich ganz nebenbei seine Identität preisgeben.
Nun hat ein Bürger über die Webseite FragDenStaat.de eine Aktenauskunft zur Prozenthürde bei der Europawahl beantragt. Das Papier wurde ihm daraufhin vom Innenministerium zur Verfügung gestellt. Das Ministerium untersagte jedoch eine Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht.

Damit wird ein Recht, das zur Förderung von Künstlern und Autoren geschaffen wurde, zum Instrument staatlicher Zensur umfunktioniert. Die Open Knowledge Foundation Deutschland, die FragDenStaat.de betreibt, hat sich deshalb entschlossen, die Abmahnung zurückzuweisen und das Dokument weiterhin öffentlich bereitzustellen.[2]

FragDenStaat.de

Wir werden also gezwungen, die für eine Teilnahme an einer Wahl grundlegenden Informationen, mühselig über Anträge anzufordern, während die Politiker regelmäßig Millionenbeträge an Steuergeldern für nichtssagende und damit aus Wählersicht unnötige Wahlplakate verschwenden. Damit jeder an die nötigen Unterlagen kommt, müssen viele Millionen Menschen immer wieder gleichartige Anfragen an die Behörden stellen und dürfen die eigentlich öffentlichen Unterlagen nicht selbst weiterreichen. Und diesen enormen Arbeitsaufwand müssen wir dann auch noch selbst über die Steuern bezahlen, während für Schulen, Kindergärten oder das Straßennetz immer weniger Geld vorhanden ist.

Die angeforderten Unterlagen wurde nun entgegen der fragwürdigen Anweisung zum Wohle der Wähler und um das Recht auf Informationsfreiheit zu stärken und ein Zeichen gegen willkürliche Beschränkungen zu setzen auf der Homepage veröffentlicht. Es geht hierbei immerhin um grundsätzliche Fragen des Wahlrechts, über die der politisch mündige Bürger informiert sein muss.
Prompt wurde der Betreiber der Online-Plattform “im Namen der Bundesrepublik Deutschland” abgemahnt. Er soll hohe Schadensersatzforderungen bezahlen und eine Unterlassenserklärung unterschreiben, die bei einem erneuten Verstoß hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Eine solche Entscheidung kann wohl kaum in unserem Sinne sein. Aber wir sind auch nicht die “Bundesrepublik Deutschland”, sondern nur das “Personal”, kein Wunder, dass wir uns mit einem “Personalausweis” ausweisen.


Fazit


Auf der einen Seite sollen wir wählen gehen. Auf der anderen Seite werden wesentliche Informationen aber geheim gehalten und der Zugang zu eigentlich öffentlichen Seiten mit aberwitzigen Begründungen enorm erschwert. Da es offensichtlich nicht gewünscht ist, dass wir als informierte und mündige Bürger zur Wahl gehen, sondern als uninformierte Idioten, scheint es bei den Wahlen nicht wirklich um ein Mitwirken der Menschen zu gehen. Wir sollen einfach nur ein paar Kreuze machen und den Damen und Herren Politikern ihre Diäten sichern, die dann “in unserem Namen” tun und lassen können, was ihnen gefällt. Da mache ich nicht mit!


FragDenStaat.de – Zensurheberrecht


Weitere Informationen:
Teure Aktenauskunft


Literaturverzeichnis:
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