Berichte

Volumenabhängige Tarife für DSL-Anschlüsse

Der englische Begriff Flatrate wird im Deutschen üblicherweise verwendet, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu einem Pauschaltarif zu vermarkten.[1] Das heißt, der Preis ist unabhängig von der Abnahmemenge. Gängig ist dieses Abrechnungsmodell im Bereich von Internet-Anschlüssen. Der Kunde bezahlt einen Festpreis und kann die zur Verfügung gestellte Bandbreite theoretisch voll ausnutzen ohne dass dies Einfluss auf den Preis hat. Zumindest in der Theorie der Werbe-Suggestionen. Nun gibt es einige Nutzer, welche dieses vermeintliche Angebot umfassend nutzen und große Mengen an Daten übertragen. Das stört die Anbieter von Internetanschlüsse dann aber doch, denn bei der Übertragung der Daten entstehen ihnen Kosten, die bei einigen Intensivnutztern so hoch werden können, dass sie möglicherweise den Gewinn beträchtlich schmälern oder gar in einen Verlust wandeln. Aus diesem Grund behalten sich Anbieter, vor allem im Mobilfunkbereich, vor, die Freiheiten der Kunden bei Bedarf einzuschränken. Das kann entweder nach eigenem Ermessen der Anbieter oder bei erreichen einer vertraglich festgelegten Grenze sein. Der entsprechende Anbieter schränkt dann beispielsweise bei Erreichen der Grenze die Übertragungsgeschwindigkeit weiter ein. In dem Fall handelt es sich aus Sicht der Kunden eher um ein Volumentarif. Sobald das zugestandene Übertragungsvolumen ausgeschöpft ist, wird die ursprüngliche Leistung reduziert. Dem Anbieter muss man in diesem Fall aber zugute halten, dass es sich vermutlich dennoch um eine “echte” Flatrate handelt, da der Kunde den Dienst ja weiterhin ohne zusätzliche Kosten nutzen kann, wenn auch mitunter erheblich langsamer.

Für Aufsehen sorgte nun der Plan der Telekom, eine solche Beschränkung der Flatrates auch für DSL-Anschlüsse einzuführen (bei Neuverträgen). Bisher war dies eher im Mobilfunkbereich üblich, nicht aber bei leitungsgebundenen Diensten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Aussage des Telekom-Chef René Obermann, der sich gegen Kritik an der geplanten Daten-Drosselung wehrt.

“Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb” würden in der Debatte “dahingehend missbraucht, einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren”, erklärte Obermanns Brief.[2]

Quelle: Die Welt

Diese Aussage zeigt, dass die gewählten Begriffe nicht immer hinterfragt und gemäß ihrer Bedeutung verwendet werden.
Obermann spricht von einem “unbegrenztes Datenvolumen”. Die Übertragung eines unbegrenztes Datenvolumen ist allerdings nur möglich, wenn entweder die Bandbreite unendlich hoch oder die Nutzungszeit unendlich lange ist. Und natürlich, wenn beides zutrifft (kein ausschließendes “oder” = “entweder oder”). Nun ist allerdings die Bandbreite eines DSL-Anschlusses technisch beschränkt (verfügbare Frequenzen, Signaldämpfung, …). In vielen Regionen sind bereits 16 MBit/Sekunde nicht erreichbar und in den sehr gut ausgebauten Gebieten liegt die Übertragungsgeschwindigkeit bei gerade etwa 50 MBit/Sekunde. Beides ist weit von “grenzenlos” entfernt. Und auch die Nutzungszeit ist durch natürliche Schranken begrenzt. Zum einen wird das Unternehmen nicht unendlich lange existieren und zum anderen werden die Kunden die Dienste der Telekom nur bis maximal zu ihrem Ableben in Anspruch nehmen.
Wie der Chef eines technischen Unternehmens von unendlichen Größenordnungen sprechen kann, ist mir ein Rätsel. Solche “Ausrutscher” leistet sich sonst eigentlich eher die Marketingabteilung, die auch schon mal auf der Website Floskeln wie “Endlos im Internet surfen” schreibt.
Werbung: Endlos im Internet Surfen
Endlos im Internet Surfen[3]
Damit wäre zwar eine der beiden Bedingungen erfüllt und wenn die Telekom dieses Werbeversprechen einhalten würde und tatsächlich ein Kunde “endlos” surft, müsste die Telekom eventuell wirklich ein unbegrenztes Datenvolumen übertragen. Aber aus den bereits genannten Gründen ist dies natürlich extrem unwahrscheinlich (Dieser Aussage liegt die Annahme zugrunde, dass kein Kunde unsterblich ist und die Telekom voraussichtlich nicht unendlich lange existieren wird. Strenggenommen müsste dies noch bewiesen werde.).

Anmerkung: Als Kunde wird man unter der Bezeichnung “Flatrate” verstehen, dass man eine Leistung unabhängig vom Volumen zu einem Pauschalpreis beziehen kann. Anbieter vermarkten ihre Produkte mit diesem Begriff, schränken die Leistung aber bei Bedarf nach eigenem Ermessen ein. Es wird also nicht unbedingt der Begriff “Flatrate-Anspruch” durch den Kunden als “Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet” missbraucht, sondern der Begriff “Flatrate” wird seitens der Anbieter missbraucht, die mit diesem Begriff andeuten, eine Leistung zu einem festgelegten Preis unabhängig vom in Anspruch genommenen Volumen anzubieten, gerne aber verschleiern, dass die Leistung dann doch abhängig vom Volumen ist. Diese nicht ganz unwesentliche Information findet der Kunde mitunter nur im “Kleingedruckten”.


Literaturverzeichnis:
[2]
Internet-Flatrates – Telekom-Chef verteidigt geplante Datenbremse; Reuters/dgw; Die Welt; http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article115682662/Telekom-Chef-verteidigt-geplante-Datenbremse.html; 28.04.2013
 0