Berichte

Verirrungen im Navigations-Dschungel

Vor einiger Zeit war ich mit meinem Vater in einem bekannten Elektroladen um Ausschau nach einem Navigationsgerät für ein Fahrzeug zu halten. Wir erreichten kaum das Regal mit den elektronischen Wegweisern, da tauchte auch schon ein Vertreter eines namenhaften Herstellers auf und bot uns an, uns zu beraten. Beratung ist der moderne Neusprech-Ausdruck für “mit Werbung bombardieren”. Beraten klingt halt einfach besser. Wir lehnten das “Angebot” dankend ab und mussten sehr bald feststellen, dass es sich bei diesem Angebot um ein solches handelte, dass man nicht ablehnen kann. Denn schon bald meldete er sich wieder zu Wort und fragte, ob wir eine “Beratung” wünschen. Wir verneinten wieder und beim dritten “Beratungs-Angebot” ignorierte er unsere Antwort einfach und plauderte darauf los, als gäbe es keinen Morgen mehr. Er versicherte uns zu Beginn, dass wir Glück hätten, da er zwar eine spezielle Firma vertritt – wie auch sein Namensschild verriet – aber schon für viele andere Unternehmen gearbeitet hat und sich somit gut auf dem Markt auskennt.
Er begann sofort, uns die einigermaßen realistische aber retuschierte Foto-Ansicht für Autobahnkreuze vorzuführen. Immer und immer wieder.
Anschließend betonte er die “lebenslange Karten-Update-Garantie”, die diese Firma anbietet. Lebenslang? Wie lange ist denn ein Leben? 80 Jahre? 100 Jahre? Mit den Worten “Lebenslange Update-Garantie” begab er sich auf dünnes Eis. Kannte er etwa die deutsche Rechtslage nicht? Auf eine kritische Nachfrage hin räumte der Mann ein, dass diese Update-Garantie sich auf maximal 30 Jahre erstreckt. Damit erreichte er wieder rechtlich sicheren Boden, denn in Deutschland dürfen keine Verträge über 30 Jahre hinaus geschlossen werden. Eine echte lebenslange Update-Garantie ist also gesetzeswidrig. Im Verlauf des Gesprächs erklärte der Vertreter, dass die die Firma den Service jederzeit Einstellen kann und dann erlischt auch der Anspruch auf neues Kartenmaterial und außerdem ist das Angebot an ein konkretes Gerät gebunden. Wenn dieses nicht mehr funktioniert, sind auch die Updates hinfällig. Und mal ehrlich: welches moderne Elektronik-Gerät ist denn 30 Jahre lang in Betrieb? Selbst 10 oder 15 Jahre sind nahezu utopisch. Die Frage, ob dieses Angebot personenbezogen ist, verneinte der Vertreter. Das Kleingedruckte in den Prospekten und auf der Website hingegen sagt ganz deutlich, dass dieses Recht NICHT auf andere Personen übertragbar ist. Hat der Mann mich da etwa angelogen? Oder wusste er es einfach nicht besser?
Der Begriff “Lebenslang” ist in diesem Zusammenhang also überaus irreführend. Man könnte fast von einem vorsätzlichen Betrug sprechen, denn schließlich werden falsche Tatsachen vorgespielt, um den arglosen Kunden zum Kauf eines der Geräte zu bewegen.

Strafgesetzbuch § 263 – Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei gewerbsmäßigen Betrug drohen sogar bis zu zehn Jahren gesiebte Luft. Ob man beim Produktverkauf in einer Filiale einer großen Elektrokette wohl von gewerbsmäßigem Handeln sprechen kann?

Wie dem auch sei. Mittlerweile wurde es nach Auffassung des Vertreters wieder Zeit, auf die tolle Kreuzungsansicht hinzuweisen. Vielleicht wollte er damit kompensieren, dass das Gerät keine 3D-Geländeansicht unterstützte. Das braucht man nicht, meinte der Mann, aber genau das wollten wir. Auch wenn er seit jeher ohne 3D-Geländeansicht umherfährt, für uns ist das ein Ausschlusskriterium. Aber die Kreuzungsansicht ist seiner Meinung nach toll. Habe ich das schon erwähnt? Nun ja, ich finde die gelobte Ansicht eher nervig. Das Aussehen der Karte ist nicht sehr gelungen, das erkannte auch der Vertreter, aber wer schaut denn schon auf Äußerlichkeiten? Die Addressuche war ein Reinfall und auch die Spracherkennung war wenig ruhmreich, aber die Kreuzungsansicht sei super, wie der Vertreter versicherte.

Wir erkannten sehr bald, dass bei den Fahrzeugnavigationsgeräten von dieser Firma Hopfen und Malz verloren ist. Allerdings sind die Handgeräte super. Für ein solches suche ich einen würdigen Nachfolger. Möglichst von derselben Firma. Die neueren Geräte haben aber allesamt ein großes Problem: Das Speichern der zurückgelegten Strecke klappt nicht mehr so gut wie bislang. Die alten Geräte haben den Track im GPX-Format auf eine SD-Karte geschrieben, wenn man eine solche einlegte. Für jeden Tag wurde hierfür eine Datei angelegt und so benannt, dass die einzelnen Dateien beim sortieren im Datei-Browser chronologisch geordnet wurden. Sollte der GPS-Empfänger kaputt gehen, kann man die Daten über ein separates Lesegerät von der Karte laden und somit retten. Neuere Geräte schreiben die Daten in einen Geräteinternen Speicher, der vermutlich nicht mehr auslesbar ist, wenn der Empfänger kaputt gehen sollte. Nach einem magisch anmutenden Verfahren werden die Daten dann in irgend einer Form irgend wo hin archiviert. Die Namensgebung der Dateien ist eine Katastrophe. Eine chronologische Sortierung anhand der Dateinamen ist undenkbar.
Da ich gerade die Gelegenheit hatte, mit einem Experten dieser Firma zu reden, fragte ich ihn natürlich, wie es sich mit der Sicherung der zurückgelegten Strecke verhält und ob es vielleicht doch die Möglichkeit gibt, das Verhalten der alten Geräte einzustellen (Speichern auf SD-Karte, sinvolle Namensgebung, …). Mit diesen Fragen war der Vertreter dann aber bereits hoffnungslos überfordert. Ich könne eine Service-Hotline anrufen oder im Internet nach einer Lösung schauen schlug er vor. Aber wer braucht schon eine Tracking-Funktion? Er braucht sie nicht, wie er mir versicherte.

Es wird Zeit, darüber nachzudenken, auch bei den Handgeräten den Hersteller zu wechseln.


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