• Berichte

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz

    Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Mit dieser Aussage verteidigt Heiko Maas das umstrittene “Netzwerkdurchsetzungsgesetzt”, das der Bundestag beschlossen hat. Nach diesem Gesetz drohen Plattformbetreibern künftig bis zu 50 Millionen Euro Strafe, wenn sie “Hasskriminalität” nicht richtig bekämpfen.[1][2]
    Dabei ist das Internet ohnehin kein rechtsfreier Raum. Wer beispielsweise in Deutschland eine Website betreibt und sich näher damit befasst hat, welche gesetzlichen Regelungen einzuhalten sind, der hat eine Vorstellung davon, wie penibel die möglichen Spielräume im Internet rechtlich bereits festgelegt sind. Ein falsches Wort im Impressum kann zu teuren Abmahnungen führen. Datenschutzerklärungen müssen sauber formuliert sein und bei Verwendung von Cookies, die nicht unbedingt für den Betrieb der Seite notwendig sind, muss der Besucher der Seite darauf mit einer nervigen Meldung hingewiesen werden.
    Woran es jedoch mangelt, ist die Verfolgung schwerer Straftaten durch Behörden. Und dies wird sich mit dem neuen Gesetzt auch nicht ändern. Ganz im Gegenteil. Stellt ein Plattformbetreiber einen Gesetzesverstoß fest, ist er verpflichtet, die entsprechenden Inhalte zu löschen und damit die Beweise zu vernichten. Abgesehen davon, dass eine echte juristische Verfolgung dadurch zumindest erschwert wird, stellt sich die Frage, wie ein Plattformbetreiber entscheiden soll, welche Inhalte rechtswidrig und welche noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Selbst Gerichtet dürften für die Bearbeitung manch eines Falles Wochen oder gar Monate benötigen. Die Plattformbetreiber sollen diese Entscheidungen hingegen in höchstens zwei Tagen fällen und reagieren.
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgt also nicht dafür, dass echte Gesetzesverstöße ordnungsgemäß nach rechtsstaatlichen Prinzipien durch Polizei und Justiz verfolgt und geahndet werden. Stattdessen werden normale Bürger dazu gezwungen, über andere Menschen zu richten. Das ist besonders in Hinblick darauf erstaunlich, dass sonst üblicherweise betont wird, dass Selbstjustiz ausdrücklich nicht gestattet ist. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat.