Berichte

Staatliches Glücksspielmonopol

Ein Stuttgarter Möbelhaus plant, den Verkauf von Möbeln an ein Glücksspiel zu binden. So ist angedacht, den Kaufpreis der während der Aktion gekauften Möbel zurückerstatteten, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt etwa drei Wochen später an einem definierten Orte mindestens eine festgelegte Menge Regen fällt. Die Frage, ob es sich bei der Werbeaktion um verbotenes Glücksspiel handelt oder nicht, beschäftigt nun seit einer Weile die baden-württembergischen Behörden und Gerichte.[1]
In Deutschland wird das Glücksspiel durch den “Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland” geregelt.[2]

Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen bzw. ihre Entstehung bereits zu verhindern und hierbei insbesondere den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Hierzu soll das Glücksspielangebot begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt werden und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sichergestellt werden, um so auch betrügerische Machenschaften und sonstige Folge- und Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abzuwehren.

Der Glücksspielstaatsvertrag folgt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist das staatliche Glücksspielmonopol nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.[2]

Quelle: Wikipedia

Das Glücksspielangebot soll in geordnete Bahnen gelenkt werden, um die Spielsucht zu bekämpfen. Damit wird auch das staatliche Glücksspielmonopol begründet (wobei “staatliches Monopol” irreführend ist, da die Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht durch die Länder ausgeübt wird)[3], das eine glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention gewährleisten soll.
Unter “geordnete Bahnen” verstehen die Verantwortlichen der Lotterien offensichtlich die Schaffung eines umfassenden Spielangebotes, das umfangreich in den Medien beworben wird. So werden immer neue Spielvarianten angeboten. “Lotto 6 aus 49”, “Euro-Jackpot”, “GlücksSpirale”, oder “Keno”. Lotto wird in Radio und Fernsehen beworben und die Ziehung der Lottozahlen hat sogar beim gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen festen Sendeplatz. Mitunter werden die Lotoergebnisse sogar im Rahmen der Nachrichten vorgelesen. Außerdem bieten die Öffentlich-Rechtlichen selbst Glücksspiele an – zumeist unter dem Vorwand sozialer Aktivitäten: “Aktion Mensch” (ZDF), ARD-Fernsehlotterie “Ein Platz an der Sonne” oder die NDR-Umweltlotterie “Bingo”.
Mancherorts gibt es mehr Lottoannahmestellen als Postfilialen. Da ist es leichter, sich dem staatlichen Glücksspiel hinzugeben, als ein Paket zu verschicken. Ich habe noch nie in einer Lottoannahmestelle gehört, dass man einem Spieler eine qualifizierte Suchtberatung empfohlen hätte. Den Lottospielern wurden eher noch weitere Möglichkeiten nahegelegt, Geld ins Glücksspiel zu investieren. Von Eindämmung der Glückspielsucht kann hier beim besten Willen keine Rede sein. Es wird offensichtlich versucht, immer mehr Menschen zum Glücksspiel zu animieren. Um dies zu kaschieren wird hin und wieder ein Feigenblatt mit der Aufschrift “Spiel nicht bis zur Glücksspiel-Sucht” an das Glücksspielangebot geheftet.

Online-Glücksspiel ist durch den GlüStV generell verboten, siehe Glücksspielstaatsvertrag § 4 Absatz 4: „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“[2]

Quelle: Wikipedia

Das Online-Glücksspiel ist verboten. Natürlich nur für potentielle Konkurrenten der staatlichen Lotterien. Besucht man beispielsweise die Homepage http://www.lotto.de/ (Toto-Lotto Niedersachsen GmbH) werden direkt auf der Startseite Tippscheine angezeigt, auf denen der Besucher Kästchen auswählen kann. Mit einem Klick auf “Spielschein abgeben” geht es weiter zur Anmeldung und schon ist man mit einem bestimmten Einsatz mitten im ansonsten generell verbotenen Online-Glücksspiel.
Während die staatlichen Glücksspielanbieter hemmungslos zum Spielen verführen, verbietet man anderen, Glücksspiele anzubieten, um die Menschen vor der Sucht zu bewahren. Was für eine Verlogenheit.


Literaturverzeichnis:
[1]
Wette vor GerichtBizarrer Streit – Möbelkäufer wetten auf Regen am Mittag; Focus Online; Linda Wurster; FOCUS Magazin Verlag GmbH; http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-30507/wette-vor-gericht-bizarrer-streit-moebelkaeufer-wetten-auf-regen-am-mittag_aid_956470.html; 09.04.2013
 0