Berichte

Schokoladensüßigkeit als vollwertige Abendmahlzeit

Abendbrei, Zutatenliste

Die Menschen, die in der Werbeindustrie tätig sind, orientieren sich bei der Gestaltung der Werbebotschaften gewöhnlich nicht an ehrenhaften Zielen und dem Wohlergehen der Gesellschaft. Die Gesundheit ihrer Mitmenschen spielt eine untergeordnete Rolle. Das mag zu einem großen Teil der Abhängigkeit vom Arbeitsplatz und damit vom fortbestehen des Einkommens geschuldet sein. Manche Produktwerbung ist jedoch besonders dreist, weil sie zulasten der Gesundheit der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft gehen: den Babys.
So wird ein zuckerhaltiger Schokoladen-Babybrei, der bestenfalls als Süßigkeit gewertet werden kann, auf dem Etikett als “vollwertige Abendmahlzeit fürs Baby” angepriesen. Einen Schokoriegel beispielsweise, würden Eltern sicher auch nicht als vollwertiges Abendessen für ihr Kind in Betracht ziehen.
Darüber hinaus wird auf dem Etikett betont, dass keine Konservierungs- und Farbstoffe enthalten sind. Laut Gesetz dürfen diese Produkte solche Zusatzstoffe auch garnicht enthalten und somit handelt es sich theoretisch um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, was verboten ist, da der Käufer die beworbene Eigenschaft als besonderen Vorteil werten könnte. Dies käme einer Täuschung gleich. Aus diesem Grund wurde im Kleingedruckten der vermerk “lt. Gesetz” hinzugefügt. Damit weist der Hersteller dann selbst darauf hin, dass dieses Lebensmittel laut Gesetzt ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt werden muss, wodurch die Botschaft nicht mehr als Täuschung zu werten ist. Problematisch sind solche Aussagen dennoch, denn der Verbraucher kann den Hinweis missverstehen. Vielleicht ist dies Missverständnis ja sogar vom Hersteller erwünscht.[1] Die Aussage “OHNE Zusatz von Konservierungsstoffen*” kling deutlich positiver als “Laut Gesetz muss dieses Produkt ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden”.
Wer noch nicht von dem Abendsnack für den Nachwuchs überzeugt wird, der soll dann mit einer Art Siegel überredet werden, das darauf hinweist, dass nur sorgfältig ausgewählte Zutaten verwendet werden und diese aus “Vertragsanbau” und “Vertragsleiferungen” stammen. Wenn man mal davon absieht, dass nicht geklärt ist, was mit “sorgfältig” gemeint ist, sind auch die restlichen Aussagen lediglich Selbstverständlichkeiten. natürlich werden die Zutaten ausgewählt. Man schüttet ja nicht einfach in das Glas, was man findet. Und Verträge zwischen Händlern und Lieferanten sind auch nicht unbedingt ungewöhnlich.
Auch der Hinweis “mit guter Milch”, der ebenfalls auf der Packung zu finden ist, ist durchaus fragwürdig. Milch mag tatsächlich “gut” sein. Aber da es sich vermutlich um Kuhmilch handelt ist sie von Natur aus in erster Linie aufgrund der Zusammensetzung für Kälber gut und nicht unbedingt für Menschen. Wenn die Milch dann von nicht artgerecht ernährten Kühen aus Massentierhaltung stamme, die mit Antibiotika am Leben erhalten werden, ist sie möglicherweise nicht einmal mehr für Kälber gut. Aber über diese wichtigen Details schweigt sich das bunte Etikett leider aus.

* lt.Gesetz


Literaturverzeichnis:
[1]
Was bedeutet "lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe"?; Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/4303.htm
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