Berichte

Meinungsfreiheit?

Viele Beiträge in diesem Blog sind zensiert oder durch ein Passwort geschützt. Der Grund dafür ist recht einfach: Der 1. Absatz des 5. Artikel im Grundgesetzes hat keine reale Bedeutung.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Gemeinhin kann man nur dann seine Meinung unbesorgt äußern, wenn sie den einflussreichen Gruppen genehm ist. Schreibt man aber beispielsweise über die dunkle Seite globaler Konzerne, können diese den Schreibenden selbst dann vor Gericht ziehen und die Lebensgrundlage zerstören, wenn er völlig recht hat. “Recht haben” und “Recht bekommen” sind zwei verschiedene Dinge und letzteres ist hauptsächlich von der Finanzkraft abhängig.
Aus diesem Grund sind alle kritischen Berichte durch Passwörter geschützt, so dass nur die Überschrift zu sehen ist. Dadurch soll verdeutlicht werden, wie viele Berichte durch eine unterschwellige Zensur verloren gehen.

Laut Wikipedia wurde Meinungsfreiheit bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der kostbarsten Rechte des Menschen bezeichnet.
Die Meinungsfreiheit – einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates – ist also letzten Endes das wertloseste, kostbarste Recht, das einem Menschen zugestanden werden kann.

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