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Es gibt kein Grundrecht auf Demokratie

Auch in der EU bleiben die einzelnen Staaten für ihre Finanzen selbst verantwortlich. So sieht es zumindest der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor. Dieser Vertrag stellt sicher, dass kein Land für die Schulden anderer Länder aufkommen muss und dies auch nicht soll, bzw. darf.

No-Bail Out
Die “No-Bail Out”-Klausel in Art. 125 AEUV stellt sicher, dass ein Euro-Teilnehmerland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen muss. Diese Klausel soll gewährleisten, dass für die Rückzahlung öffentlicher Schulden die Staaten selbst verantwortlich bleiben. Die Übertragung von Risikoprämien infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten auf die Partnerländer soll damit vermieden werden. Mit dieser Bestimmung soll auch eine vernünftige Haushaltspolitik auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden.[1]

Quelle: Centrum für Europäische Politik

Der genaue Wortlaut:

Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.[2]

Quelle: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 125

Nun ist es jedoch so, dass einige Länder der EU in sehr großen Schwierigkeiten sind, was ihre Finanzlage betrifft. Das ist bei einem Schuldgeldsystem natürlich nicht verwunderlich. Und durch die systemimmanente exponentielle Entwicklung ist klar, dass sich die Situation sogar immer weiter verschärfen muss. Immer mehr Länder werden in immer größere Schwierigkeiten geraten, bis das System nicht mehr tragfähig ist. Der Zusammenbruch ist nur noch eine Frage der Zeit.
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen tritt die Problematik bei machen Ländern früher auf und bei anderen Ländern tritt sie erst später auf. Es müssten also nach und nach immer schneller immer mehr Länder zusammenbrechen. Die enge Vernetzung und die vielseitigen Abhängigkeiten der europäischen Ländern haben aber zur Folge, dass der Zusammenbruch eines Landes alle anderen Länder mitreißen könnte. Wenn also das erste Land zusammenbricht wird die EU eventuell mit einem Schlag untergehen. Der Untergang ist nicht aufzuhalten, aber es wird um jeden Tag gefeilscht, denn dieser Verbund länger besteht.
Für einige Länder der EU, wie etwa Griechenland, ist es mittlerweile schon nach 12, wie man so schön sagt. Sie sind zahlungsunfähig und wären eigentlich schon lange zusammengebrochen. Und mit ihnen die gesamte EU. Dieser Zusammenbruch konnte noch einmal herausgezögert werden, indem andere Länder für die griechischen Verbindlichkeiten bürgend eingesprungen sind.
Die finanzielle Unterstützung mag nötig sein, um der EU eine weitere Schonfrist zu erkaufen, unter Berücksichtigung der gültigen Gesetze sind finanziellen Zuwendungen für Griechenland aber nicht begründbar. Wie bereits erläutert sind sie laut dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sogar verboten. Dementsprechend wurden in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm” auch mehrere Verfassungsklagen eingereicht. Der Kommentar des Prozessbevollmächtigten des Deutschen Bundestages diesbezüglich, ist sehr aufschlussreich:

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.[3]

Quelle: Deutscher Bundestag, Pressebericht

Noch einmal zum Mitdenken:
Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts[..] gebe es aber keinen Anlass.

Es existiert laut Prof. Dr. Franz Mayer also offensichtlich kein Recht auf Demokratie! Neu ist diese Ansicht allerdings nicht. Bereits am 16. Juni 2005 sagte die Vorsitzende der CDU, Dr. Angela Merkel, MdB, anlässlich der Festveranstaltung “60 Jahre CDU” in Berlin:

Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.[4]

Quelle: Dr. Angela Merkel, 16. Juni 2005, Berlin
Hier die Aufzeichnung: http://www.youtube.com/watch?v=c8y4lEGQlrE

Damit wäre also mehrfach geklärt, dass wir nicht in einer Demokratie leben. Das Grundgesetz kann man folglich bei einer thematischen Einsortierung im Bücherregal getrost zu den Märchenbüchern stellen, denn darin wird – geschützt durch die “Ewigkeitsklausel” – behauptet:

Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.[5]

Quelle: Grundgesetz, Artikel 20


Literaturverzeichnis:
[2]
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 125; dejure; http://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html
[3]
Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ; http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2011/pm_1107051.html; 05.07.2011
[4]
Rede der Vorsitzenden der CDU Deutschlands, Dr. Angela Merkel, MdB, anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“ am 16. Juni ; http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf; 16.06.2005
[5]
Grundgesetz, Artikel 20; http://dejure.org/gesetze/GG/20.html
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