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Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen Betreiber von netzpolitik.org

Wenn amerikanische Geheimdienste die Bundeskanzlerin oder Bürger in Deutschland ausspionieren, sieht der Generalbundesanwalt keinen Bedarf, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.[1] Wenn aber Journalisten darüber berichten, dass der Verfassungsschutz (was mag dieser schützen, Deutschland hat keine Verfassung) auf Kosten der steuerzahlenden Bürger die Internetkommunikation der Bürger umfassend überwachen möchte, indem massenhaft Internetinhalte erhoben und ausgewertet werden, dann wird knallhart ein Verfahren wegen Landesverrates gemäß §§ 94 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 53 StGB eingeleitet.[2]


Weiterführende Informationen:
Landesverrat – Maaßen soll Verfahren gezielt initiiert haben
Mein Freund, der LandesverräterMein Freund, der Landesverräter


Literaturverzeichnis:
[1]
Ermittlungsverfahren – Der Generalbundesanwalt knickt in NSA-Affäre ein; Die Zeit; Zacharias Zacharakis; http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-11/generalbundesanwalt-nsa-ermittlungsverfahren; 19.11.2013
[2]
„Verdacht des Landesverrats“ – Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen; Netzpolitik; Andre Meister; https://netzpolitik.org/2015/verdacht-des-landesverrats-generalbundesanwalt-ermittelt-doch-auch-gegen-uns-nicht-nur-unsere-quellen/; 30.07.2015
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