Berichte

Der Glaubwürdigkeitssaat

Spätestens vor Gericht wird man schnell merken, dass wir nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Glaubwürdigkeitsstaat leben. Ein Richter kann nur selten demjenigen Recht geben, der wirklich Recht hat, da er dies gewöhnlich nicht mit absoluter Sicherheit wissen kann. Ein Richter kann nur demjenigen Recht geben, bei dem er aufgrund des sich ihm zu erschließenden Sachverhalts annimmt, dass er Recht hat. Es kommt vor Gericht also darauf an, seine Position möglichst glaubwürdig zu vermitteln. Hierbei helfen Rechtsanwälte. Da es jedoch bessere und schlechtere Anwälte gibt, fallen die Chancen auf einen günstigen Richterspruch in Abhängigkeit vom gewählten Anwalt aus. Es ist anzunehmen, dass gute Anwälte ein größeres Honorar fordern als weniger fähige Anwälte. Dies wiederum bedeutet unmittelbar, dass eine Gerichtsentscheidung stakt vom Vermögen abhängt, das die beteiligten aufbringen können. Wer viel Geld hat und damit glaubwürdiger präsentiert werden kann, bekommt eher Recht – unabhängig davon, ob er tatsächlich Recht hat.
 0
Kommentare deaktiviert für Der Glaubwürdigkeitssaat