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Das Leistungsschutzrecht

Die herkömmlichen Print-Medien geraten zunehmend unter Druck. Bis eine Nachricht verbreitet werden kann, vergeht viel Zeit. Wenn der Text verfasst wurde, muss er zunächst gedruckt und dann über weite Strecken zu den Lesern transportiert werden. Hinzu kommt, dass der Platz in Zeitungen und Zeitschriften stark begrenzt ist, was die Möglichkeiten der Berichterstattung einschränkt. Und auch die Rückmeldungen an die Verlage beschränken sich auf altmodische Leserbriefe. Eine Diskussion der Leser untereinander, wie es über Kommentare und Foren im Internet möglich ist, kann im traditionellen Print-Bereich nicht realisiert werden.
Kein Wunder also, dass die Kommunikation zunehmend im Internet stattfindet. Doch nun beginnen die Schwierigkeiten für die Verlage. Über das Internet können Nachrichten schnell und kostengünstig an nahezu jeden Ort dieser Welt übertragen werden. Fast jeder kann mitwirken. Das Internet ist durch den Einsatz unzähliger freiwillig erstellter Inhalte groß geworden. Anfangs entstanden hauptsächlich kleine private Homepages von Enthusiasten, später kamen ernsthaften Blogs zu unterschiedlichsten Themen hinzu.
Den im Print-Bereich etablierten Verlagen blieb nichts anderes übrig, als auf den fahrenden Zug aufzuspringen, um nicht abgehängt zu werden. Hier boten sich ihnen ungeahnte neue Möglichkeiten. Sie konnten zu geringen Kosten eine noch größere Zielgruppe erreichen. Allerdings waren die Internet-Nutzer gewohnt, alle Informationen auf einer Website ohne zusätzliche Kosten für den Benutzer zu erhalten. Einnahmen lassen sich hier fast nur über Werbung realisieren. Wobei dies eigentlich kein großer Unterschied zum Print-Bereich ist, in dem die Werbung ja auch eine tragende Rolle spielt. Im Internet kann sich der Leser aber durch Software vor der ausufernden Werbeflut schützen, welche die unerwünschte Werbung herausfiltert, bevor sie angezeigt wird. Das ist für die Verlage ein Problem, das sie aber umgehen könnten.

Die Verlage haben Kapital und erreichen gemeinsam nahezu jeden Menschen im Land. Dies hätten sie nutzen können, um beispielsweise eine Endgerät mit einem gemeinsamen Standard zum Anzeigen von Zeitungen entwickeln lassen zu können und dies umfassend zu bewerben. Der Benutzer kann dann bei den Zeitungen seines Vertrauens Abonnements abschließen woraufhin die entsprechenden Inhalte auf das Lesegerät geladen. Das kann über einen herkömmlichen Internet-Anschluss geschehen. Sogar gewöhnliche Spielkonsolen laden mittlerweile selbstständig Aktualisierungen über lokale Draht- und Funk-Netzwerke herunter. Bei einer elektronischen Zeitung könnten man auch einen Schritt weiter gehen und über das Mobilfunknetz neue Nachrichten empfangen. Hieraus ergebensich viele Vorteile:
  • Der Leser kann die Zeitung wie gewohnt mitnehmen und unterwegs lesen. Er behält also das bei, wofür er bereits heute zu zahlen bereit ist.
  • Der Leser benötigt nur ein Endgerät, über das er viele verschiedene Zeitungen lesen kann.
  • Der Leser muss nicht warten, bis die Zeitung gedruckt und verteilt wurde. Er kann die Neuigkeiten unmittelbar erhalten.
  • Der Leser kann die Inhalte individualisieren. Er muss nicht unbedingt das ganze Paket kaufen, sondern kann sich einzelne Rubriken heraussuchen. Warum soll jemand den Sportteil oder den Wirtschaftsteil einer Zeitung kaufen, wenn er daran überhaupt nicht interessiert ist und die Blätter ungelesen wegwerfen würde. Das ist eine Verschwendung von wertvollen Ressourcen.
  • Der Leser kann die Zeitungen archivieren.
  • Der Leser kann die Texte automatisch durchsuchen.
  • Der Leser kann die Schriftgröße anpassen.
  • Die Leser können über Kommentare und Foren miteinander in Kontakt treten.
  • Die Verlage können ihre Zielgruppe noch leichter erreichen.
  • Die Verlage müssen nicht mehr für ein Produkt das oftmals schon nach einem Tag weggeworfen wird tonnenweise Papier mit Farben bedrucken, die nicht mehr vom Papier getrennt werden können.
  • Die Verlage können durch multimediale Zusatzangebote weitere Einnahmequellen erschließen.
Für ein solches System wären gewiss viele Benutzer bereit zu bezahlen, wenn man ihnen die Möglichkeiten verdeutlicht. Und genau das könnten die Verlage, es ist schließlich ihr tägliches Geschäft, die Leser dahingehend zu beeinflussen, dass sie Meinungen und Vorstellungen anzunehmen, die andere von ihnen erwarten. So wie es die Weitergebrachte tagtäglich schafft, die Menschen dazu zum Kauf von Dingen zu animieren, die sie eigentlich nicht benötigen (es geht nicht mehr darum, Bedürfnisse zu befriedigen, sondern zu schaffen), könnten man auch sinnvolle Neuerungen etablieren.
Wenn die Zeitungen sich also gemeinsam dafür einsetzen würden ein neues Modell publik zu machen, das auf den alten Gewohnheiten basiert, für welche die Leser bereit sind zu bezahlen, aber die Vorteile des Internets bietet, dann hätte die Technik eine Chance.
Genau das passierte aber nicht. Die traditionellen Verlage fuhren eine Weile auf dem Zug Internet mit, entwickelten aber keine innovativen Konzepte, neue Einnahmequellen zu ergründen.

Für die Verlage wird es aber noch schlimmer. Der Konzern Google beispielsweise sprang relativ frühzeitig auf den Internet-Zug auf und lernte die Fahrt durch flexibilität und Innovationen zu seinen Gunsten zu nutzen und sogar die Richtung teilweise mitzusteuern. So konnte sich das Unternehmen beachtliche Einnahmequellen sichern. Google begann als Suchmaschine, welche Inhalte katalogisiert und auffindbar macht. Hierüber ärgern sich die Verlage, denn Google nutzt deren Inhalte, um seine Datenbanken zu füllen, ohne die Verlage an den finanziellen Einnahmen zu beteiligen. Die Idee ist es nun, Suchmaschinenbetreibern die Nutzung der Daten zu untersagen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehenes neues Immaterialgüterrecht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht.

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„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“

Quelle: Wikipedia

In gewisser Weise mögen die Bedenken berechtigt sein. Aber es ist auch zu berücksichtigen, dass Google nicht ganze Artikel kopiert. Google erstellt nur ein Inhaltsverzeichnis und verweist den Benutzer dann auf die entsprechende Seite der Verlage. Google eignet sich die Artikel nicht an, sondern zitiert sie nur und verweist dann auf die eigentliche Seite. Das ist erlaubt und jeder der eine Webseite frei zugänglich im Internet publiziert, muss damit rechnen und dies auch dulden, dass er verlinkt wird. Dies geht beispielsweise aus dem Paperboy-Urteil hervor. Wer nicht verlinkt werden möchte, muss geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, dies kann beispielsweise ein Passwortschutz sein. Eine CAPTCHA-Abfrage würde sich ebenfalls anbieten, um sicherzustellen, dass der Artikel von einem echten Menschen gelesen wird. Auch kann den Suchmaschinen über spezielle Konfigurations-Anweisungen mitgeteilt werden, dass die Seite nicht in einen Suchindex aufgenommen werden soll, wobei Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet sind, diese Anweisungen zu berücksichtigen.
Durch seinen Index trägt Google dazu bei, dass die Inhalte der Verlage für die Benutzer auffindbar sind. Das Verhalten der Leser hat sich mittlerweile (vermutlich auch und gerade durch Google) gewandelt. Man ließt nicht mehr unbedingt eine Zeitung von Anfang bis Ende, sondern hat bestimmte Vorlieben und Themen, die einen interessieren, und möchte genau dazu weitere Informationen finden. An der Stelle wird der Benutzer dann eine Suchmaschine bemühen und die Zeitung, die ganz oben in der Trefferliste mit einem Artikel erscheint, hat ziemlich sicher einen weiteren Leser für den Bericht gewonnen.
Wenn die Zeitungen also Google abschießen wollen, weil sie nicht an den Gewinnen von Google beteiligt werden, sorgen sie selbst dafür, dass ihre eigenen Inhalte kaum noch auffindbar sind und schießen sich damit langfristig ins eigene Knie. Gerade die Auffindbarkeit, welche durch Suchmaschinen ermöglicht wird, ermöglicht es, eigene Geschäftsmodelle zu realisieren.
Scheinbar sind die Verlage so blind vor Gier, dass sie ihre Chancen nicht sehen, die sie durch die Suchmaschinenbetreiber geboten bekommen. Googles Erfolg basiert tatsächlich zu einem wesentlichen Teil auf der Arbeit anderer, ohne dafür zu bezahlen, aber das ist die Natur des Internets. So lange sich jeder an gewisse Regeln hält (Zitatrecht, …) und sich nicht die Inhalte anderer Seiten aneignet und als die eigenen ausgibt, ist dagegen aber nichts einzuwenden.
Google ist mittlerweile so einflussreich, dass die Verlage froh sein können, nicht dafür bezahlen zu müssen, in den Google-Index aufgenommen zu werden. Wer von Google nicht gefunden wird, geht im Internet unter. Kein Wunder also, dass es mittlerweile Anbieter gibt, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Internetauftritte dahingehend zu optimieren, dass sie von Google gefunden und besser platziert werden. Nur die etablierten Print-Medien haben die Zeichen der Zeit einmal mehr verschlafen und versuchen mit Gesetzen gegen die Entwicklung anzukämpfen anstatt ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
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