Berichte

Beschleunigung der Umverteilung

Die Maßnahmen, mit denen der drohende Untergang des Finanzsystems hinausgezögert werden sollen, nehmen immer groteskere Formen an. Laut einem Bericht der Tagesschau[1] oder auch der Welt[2] ist geplant, ein Sperrkonto einzurichten, auf das Geld zur Tilgung der griechischen Schulden fließen soll. Geld, das auf diesem Konto landet, darf nicht für Löhne, Gehälter oder Sozialleistungen verwendet werden, sondern nur um die Kredite internationaler Geldgeber zurückzuzahlen.
Das perfide daran ist, dass auf diesem Weg das Geld, welches die Menschen in den noch zahlungsfähigen Ländern erarbeiten, direkt an Investoren umverteilt wird. Der Umweg über einen Staat ist damit gänzlich ausgeschaltet. Das Geld fließt so noch schneller und direkter von der großen Masse der armen arbeitenden Bevölkerung zu den wenigen reichen Menschen, die nicht arbeiten müssen und ein bedingungsloses Spitzeneinkommen beziehen. Das Geld, das über dieses Konto zu den Reichen fließt musste natürlich erst einmal in Form eines Kredites erzeugt werden. Dafür sind ebenfalls Zinsen zu bezahlen. Das hat zur Folge, dass die arbeitende Bevölkerung auf unbegrenzte Zeit Zinsen für das Geld bezahlen muss, dass erzeugt wurde, um es den Reichen zukommen zu lassen. Das Geld selbst steht der Bevölkerung nicht mehr zum Einkaufen von Gütern zur Verfügung, da es ja auf direktem Wege an die Investoren wandert. Zusammengefasst bedeutet das, dass die Menschen unbegrenzt für Geld bezahlen müssen, das sie dann nicht einmal selbst nutzen können.

Bei dieser Gelegenheit sei auf Artikel 125 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hingewiesen, der solche Finanzierungen grundsätzlich verbietet. Damit sollte klar sein, dass die Ideen unserer Politiker nicht nur verantwortungslos den Menschen gegenüber sind, sondern auch noch verboten!

Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.[3]



Literaturverzeichnis:
[1]
Schäuble will Sperrkonto für Athen; Tagesschau; Christian Faul; http://www.tagesschau.de/wirtschaft/schaeuble-eu106.html; 17.10.2012
[2]
Deutschland will Sperrkonto für Griechenland-Hilfen; Die Welt; Jan Dams und Jan Hildebrand; http://www.welt.de/politik/ausland/article109945823/Deutschland-will-Sperrkonto-fuer-Griechenland-Hilfen.html; 17.10.2012
[3]
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 125; dejure; http://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html
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