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Bayerische Datenschützer wollen Dashcams verbieten

Kommunikationsunternehmen, Supermarktbetreiber, Geheimdienste, Behörden, Auskunftsunternehmen und viele andere sammeln unzählige Daten über uns und wir können uns diesem System nicht entziehen. Die Daten werden in umfassenden Datenbanken gespeichert, ausgewertet und verknüpft und anschließend häufig gewinnbringend verwendet.
Wenn man aber als Autofahrer eine Kamera im Fahrzeug anbringt, um die Fahrt zu protokollieren, macht man sich zukünftig damit möglicherweise strafbar. Dabei stellen Aufnahmen mit einer sogenannten Dashcam (Armaturenbrett-Kamera) eine gute Möglichkeit dar, nach einem Unfall den Hergang zu klären. Gutachter sind dann nicht mehr darauf angewiesen auf Basis von Indizien den Ablauf zu rekonstruieren.
Ein Problem ist, dass unbeteiligte Personen gefilmt werden. Allerdings gestattet die Panoramafreiheit grundsätzlich, von öffentlich zugänglichen Orten aus, Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.[1]

Quelle: Wikipedia

Sollten auf der Abbildung Personen zu sehen sein, ist die private Nutzung dennoch kein Problem und das anfertigen von Bildaufnahmen erlaubt. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, muss damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden. Andernfalls dürfte kein Tourist auf ein Foto einer belebten Innenstadt machen. Diese Aufnahmen dürfen aber zunächst nur privat verwendet und nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, weil die betroffenen Personen durchaus ein Recht am eigenen Bild haben. Bei Personengruppen, bei denen die einzelnen Personen kaum erkennbar sind, ist eine Veröffentlichung nach deutschem Recht gewöhnlich ohne das Einverständnis der Beteiligten möglich. Wenn jedoch eine einzelne Personen erkennbar oder in besonderer Weise hervorgehoben abgebildet ist und einen wesentlichen Anteil an der Bildwirkung hat, wird die Person einer Veröffentlichung zustimmen müssen.
Da aber Dashcam-Aufnahmen üblicherweise nicht publiziert werden, stellt sich die Problematik nicht. Diese Aufnahmen werden gewöhnlich eine Weile von der Kamera gespeichert und nach einiger Zeit überschrieben. Nur bei einem Unfall können die Versicherungen und Behörden mittels dieser Daten den Ablauf sehen. Sollte jemand diese Aufnahme trotzdem beispielsweise auf einer Videoplattform im Internet publizieren, kann er bereits jetzt belangt werden, wenn er die Rechte einzelner Personen verletzt.
Die Videos befinden sich zudem verteilt bei tausenden Autofahrern, so dass zentrale Einrichtungen oder Organisationen nicht die Möglichkeiten haben, diese Daten automatisiert auszuwerten, wodurch sie kaum einen Wert für die der Überwachung Bevölkerung oder die Marketingunternehmen haben.

Trotz dieser großen Nutzen und den geringen Risiken für den Datenschutz, will das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, die nach eigener Aussage eigentlich die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern überwacht,[2] den Einsatz von Dashcams verbieten.[3]

“Dashcams zeichnen den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent auf, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen ist, die sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können” heißt es in einem Beschlußvorschlag des BLDA.[4]

Quelle: Teleoplis

Ein seltsames Argument, zumal dieses auf viele andere Überwachungsmaßnahmen zutrifft, wie etwa Mautkameras.
Ganz nebenbei werden mittlerweile zumindest die höherpreisigen Fahrzeuge sogar von Werk aus teilweise mit vielen Kameras und einigen weiteren Sensoren ausgestattet. Auch diese nehmen während der Fahrt die Szene auf. Davon sind ebenfalls die Personen betroffen, die eich in der Nähe aufhalten. Teilweise dienen die Kameras sogar gerade dazu, Personen zu erfassen und dadurch Unfälle mit plötzlich vor dem Fahrzeug auftauchenden Menschen zu verhindern.


Literaturverzeichnis:
[1]
Panoramafreiheit; Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit; 01.02.2014
[2]
Wir über uns; Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht; http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/WirUeberUns/lda_WirUeberUns.htm; 03.12.2013
[3]
Filmende Autofahrer – Videobeweis im Straßenverkehr in der Kritik; Süddeutsche Zeitung; Kim Björn Becker; http://www.sueddeutsche.de/auto/filmende-autofahrer-videobeweis-im-strassenverkehr-in-der-kritik-1.1831997; 30.11.2013
[4]
Bayerische Landesdatenschützer wollen Dashcams verbieten; Telepolis; Alexander Hammer ; http://www.heise.de/tp/news/Bayerische-Landesdatenschuetzer-wollen-Dashcams-verbieten-2110216.html; 11.02.2014
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