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Bankgeschäfte – einfach und schön!

Vertrauen Sie Ihrer Bank? Es gibt allen Grund dazu, denn Banken unternehmen viel, um das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Darüber hinaus bauen sie ihren Service beständig aus!


Kein Namensabgleich
Bislang wurden bei Überweisungen Kontonummer und Name des Empfängers abgeglichen, um Zahlendreher zu entdecken, bevor die Überweisung auf ein anderes Konto geht. Diesen überaus lästigen und störenden Arbeitsschritt werden die Banken in Zukunft nun unterlassen, so dass man beliebige Empfänger mit einem unerwarteten Geldsegen beglücken kann, indem man einfach unbemerkt eine Zahl falsch schreibt.

Bei Überweisungen wird die Kennung allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl vorgenommen. Es erfolgt mithin kein Abgleich mehr mit dem Namen des Empfängers. Schreibfehler bei der Überweisung wie zum Beispiel ein Zahlendreher, gehen so zu Lasten des Bankkunden. Ein Abgleich mit dem Namen des Zahlungsempfängers entfällt bei der Banküberweisung. Wer eine Banküberweisung tätigt, muss deshalb jetzt besser aufpassen.[1]

Quelle: Finanztip


Bei Überweisungen sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich – ganz gleich ob online, per Terminal oder Beleg. Bislang war es zumindest bei Überweisungsbelegen üblich, dass die Bank den Namen des Empfängers mit der Kontonummer verglich. Für die richtigen Angaben haften nun die Kunden, die bei Zahlendrehern auf die Kulanz der Banken hoffen müssen. Die Banken wollen sich jedoch kulant zeigen.[2]

Quelle: Mittelstanddirekt

Kein Widerruf
Und wenn die Überweisung dann auch tatsächlich auf irgend einem Konto angekommen ist, bleibt das Geld dort. Rückgängig machen lassen sich Überweisungen nicht mehr. Das Freut zum einen den Empfänger, weil er nun nicht mehr Angst um sein neues Vermögen haben muss und zum anderen erspart es demjenigen Arbeit, der das Geld überwiesen hat: Er muss sich neuerdings nicht mehr darum kümmern, dass die Überweisung rückgängig gemacht wird. Das Geld bleibt einfach auf dem anderen Konto. Damit auch derjenige Geld bekommt, für den die Überweisung ursprünglich gedacht war: Einfach eine weitere Überweisung tätigen. Und – mit etwas Glück – ist wieder ein Zahlendreher vorhanden und eine weitere Person wird reichlich beschenkt.

Ein Widerruf der Überweisung ist nicht mehr möglich, wenn sie einmal bei der Filiale oder in den Computern gelandet ist. Auch sofort entdeckte Fehler können dann grundsätzlich nicht mehr korrigiert werden. Auch hier kann der Kunde auf die Kulanz des Kreditinstituts setzen – oder das Geld selbst beim falschen Empfänger zurückfordern.[2]

Quelle: Mittelstanddirekt


Kontonummern haben bald 22 Stellen
Um die Wahrscheinlichkeit für unerwartete Schenkungen zu erhöhen, haben die Damen und Herren von der großen, unantastbaren, glorreichen und gütigen Europäischen Union sich was ganz neues einfallen lassen. Sie nutzen dabei lediglich den Trick, dass Menschen mit langen Zahlenkolonnen nicht so gut zurechtkommen – von ein paar Inselbegabten abgesehen: Sie verlängern die Kontonummern um ein paar Zahlen. Kleine Änderung mit großer Wirkung!

Bankkunden müssen sich wohl bald 22-stellige Kontonummern merken. Der Hintergrund: Derzeit schafft die EU den einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA.[3]

Quelle: RP-Online


EU will den USA “alle relevanten” Kontodaten preisgeben
Und sollten Sie, lieber Bankkunde, mal den Überblick über ihre Geldbewegungen verlieren, kein Problem. Die vertrauenswürdigen Vereinigten Staaten von Amerika, haben zukünftig alles im Blick. Wenn sie nicht gerade damit beschäftigt sind, Städte an Orten auf der Welt zu bombardieren, deren Namen der durchschnittliche Bürger nicht mal gehört hat, werfen sie hin und wieder einen Blick auf die Konten in der EU. Das machen sie ganz selbstlos. Alles nur zu ihrem Besten. Was für ein Service!

Ein Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft sieht vor, dass US-Behörden künftig alle Daten europäischer Bankkonten auswerten können. Sie dürfen die Daten auch an Drittstaaten weitergeben.[4]

Quelle: Die Presse


Literaturverzeichnis:
[1]
Zahlungsverkehr: SEPA: Allgemeine Geschäftsbedingungen; http://www.finanztip.de/recht/bank/zahlungsverkehr-agb.htm
[2]
Sechs Änderungen durch die neuen Banken-AGB ; http://www.mittelstanddirekt.de/c116/m187/um255/d5789/default.html
[3]
Kontonummern haben bald 22 Stellen; Thorsten Breitkopf; http://nachrichten.rp-online.de/article/wirtschaft/Kontonummern-haben-bald-22-Stellen/57922; 10.11.2009
[4]
EU will den USA "alle relevanten" Kontodaten preisgeben; http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/521171/index.do; 12.11.2009
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