Berichte

Nintendo Wii U defekt, Teil 2

Im ersten Teil dieses Berichts “Nintendo Wii U defekt, Teil 1“, habe ich über eine Konsole von Nintendo geschrieben, die sich bereits nach gerade einmal einem Monat nicht mehr zuverlässig einschalten ließ. Manchmal startete die Wii U, meistens blinkte lediglich eine rote Kontrollleuchte und das Gerät blieb stumm. Das Handbuch schlägt bei diesem Problem vor, die Konsole für zwei Minuten vom Stromnetz zu trennen.

Wii U, rotes Licht blinkt

Die Prozedur führte nicht zum Erfolg. Auch nach der Trennung vom Strom für zwei Minuten konnte die Konsole nicht zuverlässig gestartet werden.
Nachdem auch Recherchen im Internet keine praktikablen Lösungsmöglichkeiten aufzeigten, brachten wir die Konsole samt Zubehör zum Händler. Dieser schickte die Konsole ohne das Zubehör (Netzteile, Kabel, Controller, …) zu Nintendo. Das ist etwas verwunderlich, denn dadurch haben die Techniker bei Nintendo nicht die Möglichkeiten zu testen, ob beispielsweise das Netzteil eine falsche Spannung liefert. Entsprechend oberflächlich wurde das Gerät überprüft und kam nach wenigen Tagen mit dem Vermerk zurück, dass kein Fehler festgestellt wurde. Scheinbar hat die Konsole beim Test entweder zufällig funktioniert oder der Fehler liegt tatsächlich am Netzteil.

Nachfolgend ein Video mit der Dokumentation des Fehlers und dem Versuch gemäß Handbuch, diesen zu beheben. Um das Video anschauen zu können, ist ein HTML5-fähiger Webbrowser nötig, der das (patent-)freie OGG-Format unterstützt.



Ähnliche Fälle:
http://www.gamefaqs.com/boards/631516-wii-u/64931737
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20121231080821AA3Z2zg http://www.youtube.com/all_comments?v=VTi_0AfU9Go (Die Seite ist nicht mehr erreichbar, deshalb hier der Text: Sobald die Wii U Strom hat leuchtet die LED rot, was auch richtig ist, sobald ich sie aber einschalten will “blinkt” sie pausenlos rot.)


UPDATE (31.01.2013)

Es war wieder einmal Zeit, den Elektronikkonzern aufzusuchen, bei dem wir die Spielekonsole kauften. Nachdem wir die Problematik schilderten, fragte der Verkäufer nach dem Kassenzettel. Das war etwas problematisch, da wir ihn heute nicht zur Hand hatten. Der Verkäufer erklärte uns dann, dass wir uns mit Nintendo einig werden müssten, wenn wir keinen Kassenzettel vorweisen können. Das ist jedoch falsch. Schließlich befinden wir uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht. Und die Betrifft den Händler und nicht den Hersteller. Wenn wir uns mit jemandem einig werden müssen, dann mit dem Elektronikmarkt. Das Gesetz verbietet es sogar, die Gewährleistung zu beschränken und eine eventuelle Leistung beispielsweise vom Kassenzettel oder dem Vorhandensein der Originalverpackung abhängig zu machen. Der Kassenzettel dient nur als Beweiserleichterung. Ein Kontoauszug oder Zeugen (die im Idealfall nicht verwandt oder verschwägert sind), erfüllen auch ihren Zweck.[1]
Gibt der Hersteller eine Garantie, die über die Gewährleistung durch den Händler hinausgeht, dann ist dies eine freiwillige Leistung des Herstellers und er kann diese Leistung recht frei an Bedingungen knüpfen. Aber in diesem Fall geht es um die Gewährleistung, die der Händler geben muss und nicht um die Garantie, die der Hersteller geben kann. Wir haben also eigentlich nichts mit Nintendo zu tun. Wenn der Händler dort Rat sucht, ist es seine Sache.
Längere Diskussionen über die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsbeziehung blieben uns dann aber glücklicherweise erspart, da die erste Reklamation im System gespeichert war. Ein seltener Fall, in dem die Datenhalden der Konzerne auch dem Kunden Vorteile in Form einer Erleichterung bringen.
Der Verkäufer hat diesmal die Ausgangsspannung des Netzteils überprüft und festgestellt, dass die vom Netzteil gelieferte Spannung zu niedrig ist. Offensichtlich liegt der Fehler also tatsächlich wie bereits vermutet beim Netzteil. Genauere Untersuchgen hat er dann leider nicht mehr durchgeführt, sondern Konsole und Netzteil an Nintendo eingeschickt. Wenn tatsächlich nur das Netzteil schadhaft ist, wäre das etwas ärgerlich, da die empfindliche Technik der Konsole durch die ständigen Reisen sicher nicht besser wird und der Versand der Konsole in dem Fall unnötig ist. Die Zusendung eines neuen Netzteil und die Überprüfung im Laden hätten dann gereicht, um den Fehler zu beheben.


UPDATE (18.02.2013)

Vor einigen Tagen hatte ich mit Mitarbeitern bei Nintendo telefoniert, da das Problem leider noch nicht rekonstruiert und behoben werden konnte. Erfreulicherweise waren die Mitarbeiter überaus freundlich, hilfsbereit und verständnisvoll. Eine sehr angenehme Erfahrung mit diesem großen und ansonsten eher anonymen Konzern.


Literaturverzeichnis:
[1]
Gewährleistung: Die Tricks der Händler; Stiftung Warentest; http://www.test.de/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/; 31.01.2013
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