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    Skandal beim ZDF um die Sendung “Deutschlands Beste”

    An der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender muss sich jeder beteiligen, unabhängig davon, ob er das Angebot nutzt oder für unterstützenswert hält. Das hat den Vorteil, dass eine gewisse Unabhängigkeit bei der Programmgestaltung besteht, da theoretisch nicht darauf geachtet werden muss, das Programm so zu gestalten, dass dadurch Einnahmen generiert werden können. Unglücklicherweise wird in Deutschland jedoch ein duales System angewendet, bei dem die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur durch Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern auch Einnahmen aus Werbung erzielen.

    Die gesetzlich festgelegten und verfassungsrechtlich überprüften Rahmenbedingungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlauben ausdrücklich auch eine aufgabenorientierte bzw. der Aufgabenerfüllung dienende wirtschaftliche Betätigung der Sender. In einem dualen System muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktionstüchtig und wettbewerbsfähig sein.[1]

    Quelle: WDR

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